Friedberger Allgemeine

EU Roaming mit Hinderniss­en

Eigentlich sollte die Handybenut­zung im europäisch­en Ausland nicht teurer sein als daheim. Einige Kunden zahlen aber immer noch drauf. Verbrauche­rschützer wollen das ändern

- VON IDA KÖNIG

Augsburg Es ist genau geregelt: Seit dem 15. Juni 2017 sollte jeder Reisende mit seinem Smartphone bereits im EU-Ausland zu denselben Konditione­n telefonier­en, surfen und SMS schreiben können wie zu Hause. Doch O2-Kunden, die vor diesem Datum einen Vertrag abgeschlos­sen haben, stellen im Urlaub weiterhin fest, dass sie das Angebot „Roam like at Home“nicht nutzen können. Besonders ärgerlich: Die SMS, die auf veränderte Konditione­n im Ausland hinweist, wird oft gar nicht mehr verschickt.

Anders als bei der Konkurrenz müssen O2-Nutzer selbst aktiv werden und ihren Vertrag umstellen. Das geht zwar ganz einfach mit einer SMS mit dem Inhalt „JA“an eine Kurzwahlnu­mmer, doch die meisten Nutzer gingen laut Susanne Blohm von der Verbrauche­rzentrale Bund davon aus, dass ihr Vertrag automatisc­h umgestellt wird. „Unserer Ansicht nach legt O2 den EUBeschlus­s falsch aus“, sagt die Referentin des Teams Digitales und Medien. Denn die Verbrauche­rschützer sind der Auffassung, dass der Anbieter den Kunden aktiv darauf hätte hinweisen müssen, ob er seinen aktuellen Vertrag behalten will und damit ein anderes Auslandspa­ket weiterhin nutzen möchte, weil es beispielsw­eise neben den EU-Ländern auch Roaming in der Schweiz oder der Türkei beinhaltet.

Der Mobilfunka­nbieter legte den Beschluss allerdings genau andersheru­m aus und informiert­e seine Kunden nur auf der Rechnung darüber, dass „Roam like at Home“per SMS freigescha­ltet werden kann. Weil O2 auf die bisherigen Beschwerde­n der Verbrauche­rschüt- zer nicht reagiert hat, läuft inzwischen eine Klage der Verbrauche­rzentrale gegen Telefonica Deutschlan­d, den Mutterkonz­ern von O2. Ein Gerichtste­rmin steht allerdings noch nicht fest – Blohm rechnet damit, dass das Verfahren erst im Frühjahr 2018 eröffnet wird. Das Landgerich­t München muss dann darüber entscheide­n, ob O2 rechtswidr­ig handelt. Bei der Verbrauche­rzentrale zeigt man sich optimistis­ch – allerdings stellt sich die Bundesnetz­agentur hinter die O2-Interpreta­tion. Einen Schritt weiter ist da die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie erwirkte eine einstweili­ge Verfügung gegen den Anbieter Drillisch, der den Kunden ebenfalls weiterhin Roaming-Gebühren abgenommen hatte.

Ein ganz anderes Vorgehen wählten Telekom und Vodafone. Sie statteten alle Neuverträg­e bereits ein Jahr vor der offizielle­n Einführung mit kostenlose­m EU-Roaming aus und stellten die Verträge der Bestandsku­nden Mitte Juni automatisc­h um, was nach Angaben der Unternehme­n auch reibungslo­s funktionie­rte. Telekom-Kunden erhalten zu „Roam like at Home“außerdem automatisc­h kostenlose­s Roaming für die Schweiz dazu, erläutert Pressespre­cher Dirk Wende.

Allerdings gab es nach Blohms Worten auch bei diesen beiden Anbietern in den vergangene­n Wochen ein Problem: Die neuen Stream-OnVerträge, bei denen das Nutzen von Streaming-Diensten nicht auf das Datenvolum­en angerechne­t wird, funktionie­rten im Roaming nicht. Das ist nach einem Urteil der Bundesnetz­agentur aber nicht legitim. Die Kunden können deshalb nun auch im EU-Ausland unbegrenzt Serien schauen und Musik hören.

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Foto: dpa Im Ausland mit der Familie daheim telefonier­en: Das funktionie­rt seit Juni diesen Jah res noch bequemer, da die Roaming Gebühren im EU Ausland wegfallen.
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