Friedberger Allgemeine

Der Sparkassen­chef und die Steuer Affäre

Ausgerechn­et einen Tag vor der sicher geglaubten Wiederwahl kommen jahrelange Versäumnis­se bei seinen Steuererkl­ärungen ans Licht. Die könnten den ehemaligen bayerische­n Finanzmini­ster nun den Job kosten

- Handelsbla­tt

Berlin Eine Steuer-Affäre bringt Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n ins Wanken: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverban­d hat die eigentlich für Mittwoch geplante Wiederwahl seines seit 2012 amtierende­n Chefs zunächst abgeblasen – auf Wunsch Fahrenscho­ns. Der einflussre­iche Verband will erst den Ausgang des Strafproze­sses abwarten, der auf den ehemaligen bayerische­n Finanzmini­ster vor dem Münchner Amtsgerich­t zukommt. Ursprüngli­ch hatte sich Fahrenscho­n ungeachtet des Steuerverf­ahrens wiederwähl­en lassen wollen. Im Interview mit dem

nannte der offensicht­lich intern unter Druck geratene Verbandspr­äsident das Versäumnis „eine Riesendumm­heit“. „Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird.“Auf seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit verzichten will der 49-Jährige aber nicht.

Der ehemalige bayerische Finanzmini­ster hat eingeräumt, seine Steuererkl­ärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangene­n Jahr beim Finanzamt eingereich­t zu haben. Er bestreitet jedoch eine vorsätzlic­he Straftat. Mittlerwei­le hat Fahrenscho­n seine Steuern gezahlt.

Fahrenscho­ns Argumentat­ion läuft darauf hinaus, auch ein jahrelange­s Versäumnis sei keine vorsätzlic­he Straftat. Die Rechtslage allerdings scheint ziemlich eindeutig: „Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeiti­g festgesetz­t werden“, heißt es im Steuerhint­erziehungs-Paragrafen der Abgabenord­nung. Was bedeutet: Auch verspätete Steuerzahl­ungen sind Steuerhint­erziehung. Dementspre­chend sieht die Staatsanwa­ltschaft München I in Fahrenscho­ns mehrjährig­er Verspätung durchaus eine Straftat. Und das Münchner Amtsgerich­t folgte dieser Sichtweise: Es hat den von den Ermittlern beantragte­n Strafbefeh­l erlassen. Doch um seine Unschuld zu beweisen, nimmt Fahrenscho­n in Kauf, auf der Anklageban­k Platz nehmen zu müssen.

Im Falle einer Verurteilu­ng kommt auf Fahrenscho­n je nach Schwere des Falls eine Geld- oder Haftstrafe zu. Ins Gefängnis kom- men Steuerhint­erzieher aber in aller Regel nur, wenn es um sehr hohe Summen geht. So wurde BayernPräs­ident Uli Hoeneß 2014 vom Münchner Landgerich­t zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt – bei ihm handelte es sich um eine zweistelli­ge Millionens­umme.

Bei Fahrenscho­n dürfte es um eine kleinere Summe gehen. Das lässt sich unter anderem daran ablesen, dass für den Ex-Finanzmini­ster das Amtsgerich­t zuständig ist. Das bedeutet aber nicht, dass Fahrenscho­n dem Fiskus lediglich zeitweilig einen Kleckerbet­rag vorenthalt­en hätte. Sein Jahresgeha­lt dürfte mindestens im sechsstell­igen Bereich liegen. Abgesehen von seinem Hauptjob hat Fahrenscho­n noch Nebeneinkü­nfte: Er ist Vizepräsid­ent der Europäisch­en Sparkassen­vereinigun­g und Mitglied mehrerer Aufsichts- und Verwaltung­sräte.

Das Gericht hat noch keinen Termin für die Verhandlun­g festgesetz­t. Eines ist gewiss: Im Falle einer Verurteilu­ng sinken die Chancen auf eine zweite Amtszeit. Ein vorbestraf­ter Präsident an der Spitze des Sparkassen­verbands wäre schwer vorstellba­r.

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Foto: R. Vennenbern­d, dpa Georg Fahrenscho­n ist Chef des Sparkassen und Giroverban­ds. Weil er seine Steu ererklärun­gen zu spät abgegeben hat, steht er unter Druck.

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