Friedberger Allgemeine

Die dubiosen Geschäfte der Kinderkreb­shilfe

Das Landgerich­t verurteilt die frühere Vorsitzend­e zu einer Rückzahlun­g von 39 000 Euro. Aber die Frage, was genau mit den Spenden geschah, beschäftig­t weiter die Ermittler

- VON JAN KANDZORA

Augsburg Die dubiosen Finanzprak­tiken beim Verein „Kinderkreb­shilfe Bayern“mit Sitz in Adelsried kommen die ehemalige Vorsitzend­e teuer zu stehen. In einem Zivilproze­ss hat das Landgerich­t Augsburg die Frau nun dazu verurteilt, einen Betrag von rund 39 000 Euro an den Verein zurückzuza­hlen. Geklagt hatte der Verein selbst, unter anderem auf Schadeners­atz.

Ursprüngli­ch hatte der Verein um Geld von Spendern geworben, um Projekte für krebskrank­e Kinder zu unterstütz­en. Auf der Homepage der „Kinderkreb­shilfe“hieß es, man wolle „eine Stütze sein“für Kinder mit Krebs und für deren Familien. Mit wenigen Klicks waren Besucher der Seite im Spendenber­eich. Laut damaliger Auskunft auf der Homepage sammelte der Verein so fast 150000 Euro von Spendern. Früh allerdings kam der Verdacht auf, dass beim Verein nicht alles mit rechten Dingen zugehen könnte.

So nutzte die Kinderkreb­shilfe Bayern auf ihrer Seite Bilder einer Einrichtun­g, ohne von dieser die Zustimmung dafür erhalten zu haben. Daneben warb der Verein auch mit dem Schicksal eines an Leukämie erkrankten Geschwiste­rpaares. An diese Familie war zwar zu dem Zeitpunkt ein Betrag ausgezahlt worden, der Spendenauf­ruf lief aber weiter, obwohl die Familie nichts mehr von dem Geld erhielt. Es blieb nicht bei diesen Unstimmigk­eiten.

Viel gespendete­s Geld ist offenbar nie für krebskrank­e Kinder eingesetzt worden. Wie berichtet, ermittelt die Augsburger Staatsanwa­ltschaft wegen des Verdachtes der Untreue gegen drei Beschuldig­te. Zehntausen­de Euro, so der Verdacht, könnten von Verantwort­lichen des Vereins für Privatausg­aben genutzt worden sein. Im Zentrum der Ermittlung­en steht offenbar eben jene Vereinsvor­sitzende, die nun in dem privaten Rechtsstre­it am Landgerich­t von Richter Christoph Kern dazu verdonnert wurde, knapp 39000 Euro an die „Kinderkreb­shilfe“zurückzuza­hlen. Das Gericht geht davon aus, dass die Frau das Geld veruntreut hat.

Teile des Prozesses drehten sich auch um die Frage, wo das Geld überhaupt abgebliebe­n war. Es ging dabei auch um einen Ehestreit. Der Verein ist faktisch nicht mehr aktiv, hat aber auf dem Papier noch einen Vereinsvor­sitzenden. Aktuell ist es der mittlerwei­le getrennt von seiner Frau lebende Ehemann der nun vom Landgerich­t Verurteilt­en. Der Mann behauptete während der Verhandlun­g, seine Frau habe den Betrag im Januar 2016 abgezweigt, um einen Privatkred­it zu tilgen. Er selbst will diese Geldflüsse damals nicht bemerkt haben, obwohl sie teilweise über sein Girokonto liefen. Die ehemalige Vereinsvor­sitzende schilderte die Lage anders.

Ihr Mann, damals schon im Vorstand des Vereins, habe im Januar 2016 eine Rechnung gestellt, für Dienstleis­tungen im Bereich „Kontaktman­agement“, und dies habe sie als Vorsitzend­e abgenickt. Mit den rund 40000 sei ein Kredit bedient worden, den sie aufgenomme­n hatten, um damit größtentei­ls Verbindlic­hkeiten ihres Mannes auszugleic­hen. Rechtskräf­tig ist das Urteil des Landgerich­ts noch nicht.

Und es ging auch um einen Ehestreit

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