Strafen für Radfahrer
Auch Radler können saftige Bußgel der bekommen, wenn sie sich im Straßenverkehr falsch verhalten. Ei nige Beispiele:
● Wer nicht auf dem vorhandenen Radweg unterwegs ist, zahlt min destens 20 Euro.
● Bei Radlern, die freihändig fahren, werden fünf Euro Bußgeld fällig.
● Eine überfahrene rote Ampel kos tet 60 Euro. War sie länger als eine Sekunde rot, sogar 100 Euro.
● Wer verkehrt herum durch die Ein bahnstraße fährt, muss 20 Euro zahlen. (AZ)