Friedberger Allgemeine

Strafen für Radfahrer

-

Auch Radler können saftige Bußgel der bekommen, wenn sie sich im Straßenver­kehr falsch verhalten. Ei nige Beispiele:

● Wer nicht auf dem vorhandene­n Radweg unterwegs ist, zahlt min destens 20 Euro.

● Bei Radlern, die freihändig fahren, werden fünf Euro Bußgeld fällig.

● Eine überfahren­e rote Ampel kos tet 60 Euro. War sie länger als eine Sekunde rot, sogar 100 Euro.

● Wer verkehrt herum durch die Ein bahnstraße fährt, muss 20 Euro zahlen. (AZ)

Newspapers in German

Newspapers from Germany