Wer kontrolliert, ob in Garagen Autos stehen?
Zum Leserbrief „Straßenverkehr: Es hakt in vielen Punkten“von Hartmut Köhler vom 7. November:
Der Leserbrief-Schreiber spricht unter anderem das Thema Parken an. Dabei geht es ihm um Pkw-Abstellplätze oder Garagen, die oftmals zweckentfremdet werden. Diese Zweckentfremdung ist auch in unserem Wohnbereich festzustellen. Hier befinden sich in zwei Garagenhöfen acht Garagen, von denen allerdings nur vier mit Fahrzeugen belegt sind. Das entspricht einer Quote von nur 50 Prozent. Die anderen Garagen werden als Lagerstätten für allerlei Dinge genutzt. Dazu kommt, dass Mieter, die die Lagerfläche anderweitig nutzen, gar nicht in den Häusern wohnen, zu denen die Garagen gehören, sondern in der näheren Nachbarschaft oder irgendwo anders. Was nutzen also, wie beschrieben, die Vorgaben einer Bayerischen Bauordnung, wenn diese nicht eingehalten wird oder eingehalten werden muss? Gibt es hier eine Kontrollfunktion und wenn ja, von wem? Ist hier nicht in erster Linie der Vermieter in der Verantwortung?
Herbert Rutkowski, Augsburg