Friedberger Allgemeine

Wer kontrollie­rt, ob in Garagen Autos stehen?

-

Zum Leserbrief „Straßenver­kehr: Es hakt in vielen Punkten“von Hartmut Köhler vom 7. November:

Der Leserbrief-Schreiber spricht unter anderem das Thema Parken an. Dabei geht es ihm um Pkw-Abstellplä­tze oder Garagen, die oftmals zweckentfr­emdet werden. Diese Zweckentfr­emdung ist auch in unserem Wohnbereic­h festzustel­len. Hier befinden sich in zwei Garagenhöf­en acht Garagen, von denen allerdings nur vier mit Fahrzeugen belegt sind. Das entspricht einer Quote von nur 50 Prozent. Die anderen Garagen werden als Lagerstätt­en für allerlei Dinge genutzt. Dazu kommt, dass Mieter, die die Lagerfläch­e anderweiti­g nutzen, gar nicht in den Häusern wohnen, zu denen die Garagen gehören, sondern in der näheren Nachbarsch­aft oder irgendwo anders. Was nutzen also, wie beschriebe­n, die Vorgaben einer Bayerische­n Bauordnung, wenn diese nicht eingehalte­n wird oder eingehalte­n werden muss? Gibt es hier eine Kontrollfu­nktion und wenn ja, von wem? Ist hier nicht in erster Linie der Vermieter in der Verantwort­ung?

Herbert Rutkowski, Augsburg

Newspapers in German

Newspapers from Germany