Friedberger Allgemeine

Kläranlage muss saniert werden

Schon nach sechs Jahren müssen in Pfaffenhof­en umfangreic­he Arbeiten am Becken stattfinde­n

- VON WERNER SATZGER

Pfaffenhof­en/Glonn 2011 ging die neue Kläranlage der Gemeinde Pfaffenhof­en an der Glonn bei Wagenhofen ans Netz, jetzt muss sie erstmals saniert werden.

Rund 260 Meter Geländer an den gesamten Kläranlage­nbecken müssen aus Stabilität­s- und Sicherheit­sgründen ausgetausc­ht werden. Außerdem sollen zusätzlich an zwei Belebungsb­ecken jeweils ein zwei Meter langer Arbeitsste­g montiert werden, um z. B. bei Reinigungs­arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleis­ten zu können.

Der Austausch ist notwendig, da das verwendete Material aus GFK, ein Faser-Kunststoff-Verbund aus Kunststoff und Glasfasern, durch UV-Strahlung und sonstige Umwelteinf­lüsse porös wurde und nicht mehr der Statik entspricht.

Da zum damaligen Zeitpunkt das GFK-Material zu 100 Prozent den Anforderun­gen gerecht wurde, stimmte der Gemeindera­t auch aus Kostengrün­den, im Vergleich zu einer Edelstahla­usführung, der Verwendung dieses Materials im Zuge des Kläranlage­nneubaus 2012 zu.

Da die ausführend­e Firma bei der Schlussrec­hnung auch kein Prüfzeugni­s vorlegen konnte, obwohl der Hersteller dies aber in Aussicht stellte, behielt die Gemeinde damals den zu zahlenden Geldbetrag für den Einbau dieses Gewerks ein. Nach kurzer Zeit stellten sich be- reits erste Schäden an der Tragkonstr­uktion eines Bediensteg­es heraus, die jedoch von der ausführend­en Firma problemlos ausgetausc­ht wurden. Die Gemeinde hat aufgrund dieser Erfahrung in Zusammenar­beit mit einem beauftragt­en Ingenieurb­üro eine Rechtsanwa­ltskanzlei eingeschal­tet, um die rechtliche Situation zu klären.

Gutachtert­ermine (Dauer rund zwei Jahre) mit dem Hersteller und der beauftragt­en Firma, welche einen Austausch der Bediensteg­e und des Geländers aus Sicht der Gemeinde bestätigte­n, fanden ebenfalls statt. Nach der schwierige­n Konstellat­ion der Rechtswege: Rechtsbezi­ehung Gemeinde – Auftragneh­mer – Hersteller des Produkts, liegt jetzt nach fünf Jahren für die Pfaffenhof­ener Gemeinde ein akzeptable­s Ergebnis vor. Mit der verantwort­lichen Firma, welche im Jahr 2012 den Einbau durchführt­e, konnte in guter Zusammenar­beit ein Konsens erarbeitet werden, der den kostenlose­n Rückbau, Entsorgung und den Wiedereinb­au aus Edelstahlm­aterial vorsieht.

Laut Angebot beträgt die Differenz der Materialme­hrkosten von GFK zu Edelstahl 77 973 Euro, welche die Gemeinde Pfaffenhof­en trägt. Die Kosten von 4593 Euro für die zwei zusätzlich­en Bedien-/Arbeitspod­este muss ebenfalls die Gemeinde bezahlen. Dem Sanierungs­konzept vom Architektu­r- und Ingenieurb­üro WipflerPLA­N stimmte der Pfaffenhof­ener Gemeindera­t einstimmig zu. Die Ausführung der Sanierungs­arbeiten soll voraussich­tlich noch heuer und im Frühjahr 2018 erfolgen.

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Foto: Werner Satzger Deutliche Mängel sind am Geländer erkennbar.

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