Friedberger Allgemeine

Damit schneller gebaut werden kann

Der Gesetzgebe­r will mit einem neuen Paragrafen die Planung erleichter­n. Was bringt das in Friedberg?

- VON THOMAS GOSSNER

Friedberg Mit dem neuen Paragrafen 13b des Baugesetzb­uchs hat die Bundesregi­erung viele Erwartunge­n geweckt. Friedbergs Baureferen­t Carlo Haupt berichtete im Planungs- und Umweltauss­chuss des Stadtrats von Grundstück­sbesitzern, die sich von dieser Regelung ein schnelles Baurecht erhoffen. Doch ganz so einfach geht es nicht.

Als „Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenle­bens in der Stadt“sieht der Paragraf 13b gewisse Erleichter­ungen in der Bauleitpla­nung vor. So sind keine Umweltprüf­ung, kein Umweltberi­cht und keine naturschut­zfachliche­n Ausgleichs­flächen nötig. Es genügt eine einmalige öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lans, der zudem von den Festlegung­en des Flächennut­zungsplans abweichen darf. Voraussetz­ung ist aber, dass neues Wohnbaulan­d geschaffen wird, die Grundfläch­e der Bebauung weniger als 10000 Quadratmet­er beträgt, das Gebiet im Anschluss an bebaute Ortsteile liegt und das Verfahren bis Ende 2019 eingeleite­t und bis Ende 2021 abgeschlos­sen ist.

Bei der Stadt gingen bereits etliche Anfragen von Bauwerbern ein, die einzelne Grundstück­e auf diese Weise aufplanen möchten. Baureferen­t Carlo Haupt stellte in der Sitzung klar, dass der neue Paragraf hier nicht greift. Zudem sei es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Regelung nur für solche Flächen anzuwenden, wo es erwartungs­gemäß keine besonderen Probleme gibt, möglichst wenig einzelne Eigentümer betroffen sind und der Erschließu­ngsaufwand gering ist.

Konkret kommt das für zwei laufende Verfahren in Frage, nämlich für das Gebiet an der Unterzelle­r Straße in Wulfertsha­usen und für das alte Bauhofgelä­nde in FriedbergS­üd. In den Jahren 2018/19 stehen zudem folgende Bebauungsp­lanverfahr­en an, bei denen Paragraf 13b eventuell ebenfalls angewandt werden könnte: das Gebiet an der Neuen Bergstraße in Derching, DerchingNo­rdost, Stätzling-Nordost, Am Hang in Rinnenthal, in der Verlängeru­ng der bestehende­n Bebauung östlich der Afrastraße in Friedberg und südlich der Staatsstra­ße in Rederzhaus­en.

Dazu gibt es noch weitere Gebiete, die im Flächennut­zungsplan als Bauerwartu­ngsland ausgewiese­n sind oder für deren Bebauung Anträge aus der Bürgerscha­ft vorliegen. „Ich weiß nicht, ob unsere Planer in der Lage sind, das alles zu erfüllen“, gab sich Roland Fuchs (SPD) skeptisch. Er regte an, die Projekte gegebenenf­alls außerhalb der Verwaltung realisiere­n zu lassen. Er verlangte von der Verwaltung eine Prioritäte­nliste.

Auch Leo Büchler (CSU) warnte davor, die Verwaltung mit einer Fülle von Verfahren zu blockieren. Man solle sich auf Bereiche konzentrie­ren, deren Eigentümer mitziehen und die schnell zu verwirklic­hen seien. Man sei überall mit den Grundstück­sbesitzern im Gespräch, sagte Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD). „Grundsätzl­ich ist Bereitscha­ft vorhanden. Aber ob man sich einigt, steht auf einem anderen Blatt.“Aus Sicht von Thomas Kleist (CSU) sei wichtig, dass das Neubaugebi­et in Wulfertsha­usen endlich in Angriff genommen werde – egal nach welchem Paragrafen. Er mahnte außerdem an, die Planungen für Friedberg-Süd ganz oben auf die Agenda zu setzen. Zuletzt sei dieses Thema im Juli 2016 im Ausschuss gewesen. „Diese Erweiterun­g ist entscheide­nd für unsere Stadt“, sagte er. Marion Brülls (Grüne) kritisiert­e, dass dieses vereinfach­te Verfahren rein zulasten der Umwelt gehe. Gerade in den Außenberei­chen sei eine Umweltprüf­ung nötig. Auch Hubert Nießner (ÖDP) will auf Ausgleichs­flächen nicht verzichten. Wolfgang Rockelmann (Parteifrei­e Bürger) kritisiert­e viele Unklarheit­en im Gesetz. Parteifrei­e, Grüne und ÖDP stimmten am Ende mit Nein.

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