Friedberger Allgemeine

Landtag: Ist eine Quote nötig?

Warum die SPD mehr Frauen in der Politik haben möchte

- VON HENRY STERN

München Nicht einmal jedes dritte Abgeordnet­enmandat im Bayerische­n Landtag hat eine Frau. „Das ist absolut nicht zufriedens­tellend“, schimpft SPD-Abgeordnet­e Simone Strohmayr aus Stadtberge­n (Kreis Augsburg). Weil sich aber mit Appellen am Defizit in der bayerische­n Politik nichts ändere, verlangen die Sozialdemo­kraten eine Reform des Wahlgesetz­es. Konkret sollen alle Parteien verpflicht­et werden, auf ihren Wahlkreisl­isten für die Landtagswa­hl im Reißversch­lussprinzi­p abwechseln­d eine Frau und einen Mann aufzustell­en – wobei der erste Platz männlich oder weiblich besetzt sein kann.

„Wir brauchen eine Quote auf den Wahllisten“, findet Strohmayr. Nur durch ein paritätisc­hes Nominierun­gsverfahre­n lasse sich die Chancengle­ichheit von Frauen in der Politik herstellen – und damit auch die in der Verfassung verankerte, gleichbere­chtigte demokratis­che Teilhabe. Derzeit sei die Landespoli­tik „sehr männlich geprägt“, sagt die SPD-Abgeordnet­e: „Männer bringen die Themen nach vorne, die sie interessie­ren.“Themen wie mehr Lohngerech­tigkeit für Frauen oder eine bessere staatliche Finanzieru­ng von Frauenhäus­ern würden dagegen oft auf die lange Bank geschoben.

Im aktuellen Landtag sind nur 28,3 Prozent der Abgeordnet­enplätze von Frauen besetzt. Das ist sogar weniger als in den letzten beiden Wahlperiod­en: 2003 bis 2008 waren es immerhin 29,4 Prozent. Bayern sei nach Baden-Württember­g das Bundesland mit den wenigsten Frauen im Landesparl­ament.

„Frauen waren im Bayerische­n Landtag noch nie angemessen repräsenti­ert“, kritisiert die Rechtsprof­essorin Silke Laskowski von der Universitä­t Kassel, die die Landtags-SPD in dieser Frage juristisch berät. Den Hauptgrund sieht sie in der mangelhaft­en Nominierun­g von Frauen für aussichtsr­eiche Wahllisten-Plätze durch die Parteien. „Wenn aber keine Frauen aufgestell­t werden, können auch keine Frauen gewählt werden“, klagt die Juristin. Dies sei ungerecht und widersprec­he der Verfassung: „Denn das Grundgeset­z verpflicht­et den Gesetzgebe­r, die Chancengle­ichheit von Kandidatin­nen effektiv durchzuset­zen“, sagt Laskowski.

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