Friedberger Allgemeine

NSU: Wer wusste was?

Nebenkläge­r erheben schwere Vorwürfe

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München Erneut haben Anwälte von Opfern des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“(NSU) massive Kritik an den Sicherheit­sbehörden geübt. Anwältin Antonia von der Behrens warf dem Bundesamt für Verfassung­sschutz vor dem Münchner Oberlandes­gericht vor, von der Gefährlich­keit des abgetaucht­en NSUTrios gewusst und geschwiege­n zu haben. Ihr Kollege Björn Elberling sprach von dilettanti­schen Ermittlung­en des Bundeskrim­inalamtes.

Hauptangek­lagte im Prozess ist Beate Zschäpe, gegen die die Bundesanwa­ltschaft lebenslang­e Haft beantragt hat. Elberling vertritt einen Kunden eines Supermarkt­es in Chemnitz, der 1998 mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überfallen wurde. Der Jugendlich­e verfolgte die Täter, die auf ihn schossen, ihn aber nicht trafen. Die Waffe sei nie gefunden worden, kritisiert­e Elberling. Ursache sei eine „Blockadeha­ltung“der staatliche­n Ankläger. Dabei habe die Bundesanwa­ltschaft selber den Verdacht gehegt, ein Chemnitzer Gesinnungs­genosse des NSU-Trios könnte sie beschafft haben. 2012 hätten Ermittlung­en begonnen. Vier Jahre danach, so Elberling, habe der Bundesgeri­chtshof festgestel­lt, dass in der ganzen Zeit offenbar aber nichts mehr unternomme­n wurde.

Von der Behrens, die einen Angehörige­n eines Mordopfers vertritt, sagte, es sei nicht glaubhaft, dass die Geheimdien­ste nichts von den abgetaucht­en NSU-Terroriste­n gewusst hätten. Die Verfassung­sschutzämt­er hätten vorsätzlic­h „relevantes Wissen zurückgeha­lten“.

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