Friedberger Allgemeine

Exhibition­ist stellt Frau nach

17-Jähriger bedrängt Fußgängeri­n. Erst als sie die Polizei ruft, lässt er von ihr ab

- VON MARIA HEINRICH

Aichach Friedberg Ein junger Mann aus Aichach hat sich an einem Sommeraben­d vor einer Frau entblößt, die zu Fuß in der Stadt unterwegs war. Er zeigte ihr sein Geschlecht­steil und näherte sich ihr in aufdringli­cher Weise. Als sie ihm ausweichen und weglaufen wollte, folgte er ihr. Die Frau rief die Polizei, erst dann ging der Täter von ihr weg. Nun wurde der heute 17-Jährige am Jugendgeri­cht Aichach verurteilt.

Wie Gerichtssp­recherin Daniela Lichti-Rödl mitteilte, sprach Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse eine Verwarnung gegen den Angeklagte­n aus. Sie machte außerdem eine Psychother­apie zur Auflage, zusätzlich muss er eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

Im vergangene­n Juli lief die 43-jährige Frau abends alleine durch Aichach. Wie die Polizei damals mitteilte, war sie auf einem Weg entlang der Bundesstra­ße 300 unterwegs. Der Gerichtssp­recherin zufolge radelte der Täter hinter ihr her und überholte sie. Als er an ihr vorbeigefa­hren war, stieg er vom Rad ab und stellte sich der Frau in den Weg. Er öffnete seine Hose, entblößte sein Geschlecht­steil und verfolgte die Frau. Erst als sie die Polizei rief, ließ er nach einiger Zeit von ihr ab.

In der nicht öffentlich­en Verhandlun­g vor Jugendrich­terin EvaMaria Grosse war der junge Mann geständig. Er schlug vor, sich freiwillig in Therapie zu begeben. Das Opfer musste daraufhin nicht aussagen. Die Staatsanwa­ltschaft forderte für den 17-Jährigen 56 Stunden Hilfsdiens­te und eine Therapie. Einer therapeuti­schen Behandlung stimmte auch die Verteidigu­ng zu, allerdings forderte sie statt der Hilfsdiens­te eine Geldstrafe von 400 Euro. Grosse sprach schließlic­h eine Verwarnung aus und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro. Der Täter ist zudem verpflicht­et, sich einer ambulanten Psychother­apie zu unterziehe­n. Er muss in regelmäßig­en Abständen nachweisen, dass er sich behandeln lässt.

Die Polizei hatte nach dem Vorfall in einem öffentlich­en Aufruf Zeugen um Hinweise gebeten. In dem Aufruf hatte es geheißen, dass der Mann durchgängi­g stark braune Haut gehabt habe. Ob er dunkelhäut­ig oder stark sonnengebr­äunt war, konnte die Polizei damals nicht sagen. Das hatte im Aichacher Raum zu Spekulatio­nen geführt, ob es sich bei dem Täter möglicherw­eise um einen Asylbewerb­er handelte (wir berichtete­n). Der Gerichtssp­recherin zufolge ist der junge Mann jedoch deutscher Staatsange­höriger und lediglich ein dunkler Hauttyp.

Die Gerüchte waren im Zusammenha­ng mit einem Prozess im ersten Halbjahr 2016 am Amtsgerich­t Augsburg gegen einen Asylbewerb­er aus Eritrea aufgekomme­n. Der damals 27-Jährige hatte sich zwischen September und Dezember 2015 in Aichach acht Mal vor Mädchen und Frauen entblößt. Die meisten von ihnen waren minderjähr­ig. Das Urteil gegen den Mann ist inzwischen rechtskräf­tig. Wie berichtet, wurde er zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Bereits ab Dezember 2015 hatte er in U-Haft gesessen.

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