Friedberger Allgemeine

„Scharia Polizisten“vor Gericht

Bundesgeri­chtshof rollt Verfahren auf

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Karlsruhe Die Islamisten gingen mit Warnwesten nachts als „Sharia Police“durch die Wuppertale­r Innenstadt. Sie filmten sich selbst und sprachen, junge Muslime an, um sie angeblich vom Besuch von Spielhalle­n, Gaststätte­n oder Bordellen sowie vom Alkoholkon­sum abzuhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwäch­ter löste nicht nur bundesweit Empörung aus, sondern auch strafrecht­liche Ermittlung­en. Doch das Landgerich­t Wuppertal sprach alle sieben Angeklagte­n vom Vorwurf frei, sie hätten gegen das „Uniformver­bot“verstoßen. Doch nun prüft der Bundesgeri­chtshof, ob sich die Islamisten nicht doch strafbar gemacht haben.

Der Vorsitzend­e BGH-Richter erklärte gestern, bei der Beurteilun­g des Falls komme es vor allem auf die Aufschrift der Warnwesten an. Nach Überzeugun­g der Anklagever­treterin der Bundesanwa­ltschaft ist es nicht entscheide­nd, ob die Warnwesten Uniformtei­le sind. Sie seien als gleicharti­ge Kleidungss­tücke geeignet, Menschen einzuschüc­htern – vor allem wegen des Aufdrucks „Sharia Police“auf einigen Exemplaren. Scharia ist die arabische Bezeichnun­g für islamische­s Recht und beruft sich auf den Koran und wird in vielen streng islamische­n Ländern rigoros ausgeübt.

Der mutmaßlich­e Initiator der Aktion, der Islamisten-Prediger Sven Lau, ist nicht Teil des Verfahrens: Er wurde im Juli vom Düsseldorf­er Oberlandes­gericht wegen Unterstütz­ung einer ausländisc­hen terroristi­schen Vereinigun­g zu einer Haftstrafe von fünfeinhal­b Jahren verurteilt.

Eine Entscheidu­ng will der BGH am 11. Januar verkünden.

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Foto: dpa Archiv Die Islamisten drehten ihre Aktion selbst als Internetvi­deo.

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