Friedberger Allgemeine

Kuhglocken dürfen weiter läuten

Ein Unternehme­r klagt wegen des Lärms. Er scheitert. Doch der Streit ist damit nicht zu Ende

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München Münchner Richter haben die Klage eines Unternehme­rs abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemei­nde, der die Wiese gehört, auf Unterlassu­ng verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirche­n (Landkreis Miesbach) unter Schlaflosi­gkeit und Depression­en, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlus­t seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheit­sgefahr durch Weidestech­fliegen.

Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehme­r und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgerich­t Miesbach geschlosse­n hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe nur auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschu­tzbedürfni­s mehr, entschied das Landgerich­t München II.

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig (Aktenzeich­en 12 O 1303/17). Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmitt­el einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereich­t. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelaste­t. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht aber noch nicht fest.

Prozesse um den Lärm von Kuhund Kirchenglo­cken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen. Im aktuellen Fall hatte der Unternehme­r das idyllisch gelegene Haus in einem Ortsteil von Holzkirche­n vor rund vier Jahren gekauft. Etwa ein Jahr später pachtete die Landwirtin die Weide vor seinem Grundstück und ließ dort fünf bis sieben Kühe grasen.

Sie zeigte sich nach dem Urteil erleichter­t. „Anscheinen­d gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalte­n“, sagte sie. Die Klägerseit­e konnte das Verhalten der Landwirtin nicht nachvollzi­ehen. Der Unternehme­r hatte ihr angeboten, die Kühe kostenlos mit GPS-Sendern auszustatt­en. Dass das Angebot ausgeschla­gen wurde, bezeichnet­e der Anwalt des Paares als „irrational“. Vielleicht liege es an der „prekären Bildungssi­tuation der am Verfahren beteiligte­n bayerische­n Landbevölk­erung“, sagte er.

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Foto: Matthias Balk, dpa Prozesse um den Lärm von Kuhglocken­geläut machen in Bayern immer wieder Schlagzeil­en.

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