Bruchlandung: Pilot muss Geldstrafe zahlen
Im Dezember 2015 stürzte eine Cessna am Flughafen ab. Nun wurde der Fall noch einmal neu aufgerollt
Das Flugzeug, eine zweimotorige Cessna, landete nicht, zumindest nicht so, wie es sollte. Es schlug regelrecht auf der Landebahn am Augsburger Flughafen auf. Aus etwa zehn Metern Höhe, vielleicht auch 15 Metern, stürzte es ab; das Fahrwerk knickte ein, austretender Treibstoff fing Feuer. Die Insassen, ein Pilot sowie der Chef und Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens, konnten sich aus eigener Kraft retten. Folgenlos blieb die Bruchlandung für sie allerdings wahrlich nicht. Sie zogen sich teils schwere Verletzungen zu: Verbrennungen, Frakturen.
Der 8. Dezember 2015 war ein ungemütlicher Tag, äußerst nebelig. Hätte der Pilot, ein heute 52 Jahre alter Mann, die Landung angesichts der Verhältnisse frühzeitig abbrechen müssen? Ging er ein zu hohes Risiko ein? Um solche Fragen drehte sich ein Jahr später ein Strafprozess vor dem Augsburger Amtsgericht, zu dem es kam, weil der Pilot einen Strafbefehl über 18 000 Euro nicht akzeptiert hatte. Im Prozess wurde der Pilot nach einem Deal von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, also 3600 Euro. Ein Urteil, das den Passagieren von damals zu milde erschien. Sie nahmen als Nebenkläger am Prozess teil und gingen gegen das Urteil des Amtsgerichtes in Berufung.
Vor dem Landgericht wurde der Prozess daher in dieser Woche neu aufgerollt. Die Wogen, das zeigte sich im Gerichtssaal, hatten sich zwischenzeitlich nicht geglättet. Der Chef des Beratungsunternehmens, der selbst eine Privatpilotenlizenz hat und am 8. Dezember 2015 auf dem rechten Cockpitsitz Platz genommen hatte, sagte, er habe während des Fluges frühzeitig auf die Wetterverhältnisse hingewiesen. Sein Vorschlag sei gewesen, stattdessen auf einem anderen Flugplatz zu landen. Der Angeklagte habe es in Augsburg probieren wollen. Beim Landeanflug, sagte der Zeuge, habe er deutlich klargemacht, dass er eine Landung für zu gefährlich halte. „Ich habe die Bahn nicht gesehen“, schilderte er im Prozess. Immer wieder habe er gesagt: „Starte durch, starte durch“.
Es kam anders. Beim Aufprall brach sich der Geschäftsführer der Firma einen Lendenwirbel, wegen seiner Verbrennungen musste er Wochen im Krankenhaus verbringen. Die Verantwortung für die Bruchlandung, sagte er, liege für ihn ganz klar beim Piloten, also beim Angeklagten. Der schilderte im Prozess den Ablauf aus seiner Sicht. Bei der Landung sei die Nase der Cessna plötzlich nach oben weggezogen, er habe große Mühe gehabt, das Flugzeug unter Kontrolle zu halten und das Beste gegeben in der Situation. „Ich habe um unser Leben gekämpft“, sagte der Mann. Während der Zeuge sagte, die Landebahn sei durch den dichten Nebel nicht zu erkennen gewesen, sagte der damalige Pilot, er habe sie gesehen. Die Maschine sei ja auch mitten darauf aufgeschlagen.
Wie das Amtsgericht sah auch das Landgericht eine gewisse Verantwortung des Mannes für den Unfall. Eine Vorsatzhandlung konnte es nicht erkennen. Die Berufung wurde abgewiesen. Damit bleibt es für den 52-jährigen Piloten bei einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung.