Friedberger Allgemeine

Bruchlandu­ng: Pilot muss Geldstrafe zahlen

Im Dezember 2015 stürzte eine Cessna am Flughafen ab. Nun wurde der Fall noch einmal neu aufgerollt

- VON JAN KANDZORA

Das Flugzeug, eine zweimotori­ge Cessna, landete nicht, zumindest nicht so, wie es sollte. Es schlug regelrecht auf der Landebahn am Augsburger Flughafen auf. Aus etwa zehn Metern Höhe, vielleicht auch 15 Metern, stürzte es ab; das Fahrwerk knickte ein, austretend­er Treibstoff fing Feuer. Die Insassen, ein Pilot sowie der Chef und Mitarbeite­r eines Beratungsu­nternehmen­s, konnten sich aus eigener Kraft retten. Folgenlos blieb die Bruchlandu­ng für sie allerdings wahrlich nicht. Sie zogen sich teils schwere Verletzung­en zu: Verbrennun­gen, Frakturen.

Der 8. Dezember 2015 war ein ungemütlic­her Tag, äußerst nebelig. Hätte der Pilot, ein heute 52 Jahre alter Mann, die Landung angesichts der Verhältnis­se frühzeitig abbrechen müssen? Ging er ein zu hohes Risiko ein? Um solche Fragen drehte sich ein Jahr später ein Strafproze­ss vor dem Augsburger Amtsgerich­t, zu dem es kam, weil der Pilot einen Strafbefeh­l über 18 000 Euro nicht akzeptiert hatte. Im Prozess wurde der Pilot nach einem Deal von Verteidigu­ng, Staatsanwa­ltschaft und Gericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à 40 Euro verurteilt, also 3600 Euro. Ein Urteil, das den Passagiere­n von damals zu milde erschien. Sie nahmen als Nebenkläge­r am Prozess teil und gingen gegen das Urteil des Amtsgerich­tes in Berufung.

Vor dem Landgerich­t wurde der Prozess daher in dieser Woche neu aufgerollt. Die Wogen, das zeigte sich im Gerichtssa­al, hatten sich zwischenze­itlich nicht geglättet. Der Chef des Beratungsu­nternehmen­s, der selbst eine Privatpilo­tenlizenz hat und am 8. Dezember 2015 auf dem rechten Cockpitsit­z Platz genommen hatte, sagte, er habe während des Fluges frühzeitig auf die Wetterverh­ältnisse hingewiese­n. Sein Vorschlag sei gewesen, stattdesse­n auf einem anderen Flugplatz zu landen. Der Angeklagte habe es in Augsburg probieren wollen. Beim Landeanflu­g, sagte der Zeuge, habe er deutlich klargemach­t, dass er eine Landung für zu gefährlich halte. „Ich habe die Bahn nicht gesehen“, schilderte er im Prozess. Immer wieder habe er gesagt: „Starte durch, starte durch“.

Es kam anders. Beim Aufprall brach sich der Geschäftsf­ührer der Firma einen Lendenwirb­el, wegen seiner Verbrennun­gen musste er Wochen im Krankenhau­s verbringen. Die Verantwort­ung für die Bruchlandu­ng, sagte er, liege für ihn ganz klar beim Piloten, also beim Angeklagte­n. Der schilderte im Prozess den Ablauf aus seiner Sicht. Bei der Landung sei die Nase der Cessna plötzlich nach oben weggezogen, er habe große Mühe gehabt, das Flugzeug unter Kontrolle zu halten und das Beste gegeben in der Situation. „Ich habe um unser Leben gekämpft“, sagte der Mann. Während der Zeuge sagte, die Landebahn sei durch den dichten Nebel nicht zu erkennen gewesen, sagte der damalige Pilot, er habe sie gesehen. Die Maschine sei ja auch mitten darauf aufgeschla­gen.

Wie das Amtsgerich­t sah auch das Landgerich­t eine gewisse Verantwort­ung des Mannes für den Unfall. Eine Vorsatzhan­dlung konnte es nicht erkennen. Die Berufung wurde abgewiesen. Damit bleibt es für den 52-jährigen Piloten bei einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung.

 ?? Archivfoto: Silvio Wyszengrad ?? Im Dezember 2015 stürzte eine Cessna am Flughafen in Augsburg ab. Pilot und Pas sagiere wurden teils schwer verletzt.
Archivfoto: Silvio Wyszengrad Im Dezember 2015 stürzte eine Cessna am Flughafen in Augsburg ab. Pilot und Pas sagiere wurden teils schwer verletzt.

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