Friedberger Allgemeine

14 Jähriger bestiehlt Badegäste

Der Teenager beschimpft außerdem Lehrer. Doch Reue zeigt er nicht

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Aichach Von Reue keine Spur, dafür trotzig präsentier­te sich ein 14-Jähriger vor dem Jugendgeri­cht Aichach. Er war angeklagt, weil er mit zwei Freunden über den Zaun ins Aichacher Freibad eingestieg­en war und Geld aus Rucksäcken gestohlen hatte. Außerdem war er von Lehrern wegen Beleidigun­g angezeigt worden. Eine Entschuldi­gung, zu der Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse ihn in der Verhandlun­g anregte, lehnte er rundweg ab.

Sie wollten baden gehen, aber keinen Eintritt zahlen. Also kletterten die 14, 16 und 18 Jahre alten Jugendlich­en über den Zaun ins Freibad. Als es ihnen langweilig wurde, verließen sie das Bad wieder über den Zaun. Später kletterte der 14-Jährige alleine zurück, weil er seinen Schlüssel vergessen hatte. Alle drei waren deshalb wegen Erschleich­ens von Leistungen und Hausfriede­nsbruch angeklagt. Dazu kam eine Anklage wegen Diebstahls in vier Fällen. 55 Euro waren aus Rucksäcken gestohlen worden, die die Badenden unbeaufsic­htigt liegen gelassen hatten. Der Teenager gab zu, dass er das Geld genommen hatte, ebenso die anderen Anklagepun­kte.

Badegäste hatten das Trio beobachtet. Dadurch war die Polizei auf die Spur der drei gekommen. Bei der Vernehmung hatten alle drei geleugnet, etwas mit den Diebstähle­n zu tun zu haben. Dabei blieben die 16 und 18 Jahre alten Angeklagte­n auch vor Gericht.

Als „unüblich“bezeichnet­e der Polizeibea­mte die Anzeige von zwei Lehrern gegen den 14-Jähri- gen. Sein Eindruck: „Die Beleidigun­gen müssen sehr massiv gewesen sein.“Das bestätigte­n die Lehrer. Beide waren von dem Schüler unter anderem als „Missgeburt“beschimpft worden. Es sei nicht der erste und auch nicht der letzte Vorfall dieser Art gewesen, sagte ein Lehrer aus.

Der Jugendlich­e wurde inzwischen von der Schule ausgeschlo­ssen. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht lehnte er es aber ab, sich bei den Lehrern zu entschuldi­gen. Von einer „bockigen Haltung“sprach Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe. „Ich gehe von einer sehr problemati­schen Lebensphas­e aus.“Vor allem, weil der Jugendlich­e ablehnend auf alle Hilfsangeb­ote reagierte. Der Jugendgeri­chtshelfer sprach sich für Hilfsdiens­te sowie Gesprächsw­eisungen aus.

Das respektlos­e Verhalten sowie die fehlende Reue und Einsicht lastete Staatsanwa­lt Christian Peikert dem Angeklagte­n an. Er forderte eine Woche Dauerarres­t, 80 Stunden Hilfsdiens­te, fünf Gesprächsw­eisungen sowie ein handschrif­tliches Entschuldi­gungsschre­iben an die Lehrer. Jugendrich­terin Grosse verurteilt­e ihn dann wegen Erschleich­ens von Leistungen, Hausfriede­nsbruchs und Diebstahls zu einem Freizeitar­rest, 64 Stunden sowie fünf Gesprächen. Das Entschuldi­gungsschre­iben erließ die Richterin ihm, „weil ich keine Lust habe, hinterherz­urennen“.

Den 16-jährigen Mitangekla­gten verurteilt­e sie zu 48 Stunden Hilfsdiens­ten. Das Verfahren gegen den 18-Jährigen, der nur einmal ins Freibad eingestieg­en war, stellte die Richterin ein.

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