14 Jähriger bestiehlt Badegäste
Der Teenager beschimpft außerdem Lehrer. Doch Reue zeigt er nicht
Aichach Von Reue keine Spur, dafür trotzig präsentierte sich ein 14-Jähriger vor dem Jugendgericht Aichach. Er war angeklagt, weil er mit zwei Freunden über den Zaun ins Aichacher Freibad eingestiegen war und Geld aus Rucksäcken gestohlen hatte. Außerdem war er von Lehrern wegen Beleidigung angezeigt worden. Eine Entschuldigung, zu der Jugendrichterin Eva-Maria Grosse ihn in der Verhandlung anregte, lehnte er rundweg ab.
Sie wollten baden gehen, aber keinen Eintritt zahlen. Also kletterten die 14, 16 und 18 Jahre alten Jugendlichen über den Zaun ins Freibad. Als es ihnen langweilig wurde, verließen sie das Bad wieder über den Zaun. Später kletterte der 14-Jährige alleine zurück, weil er seinen Schlüssel vergessen hatte. Alle drei waren deshalb wegen Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruch angeklagt. Dazu kam eine Anklage wegen Diebstahls in vier Fällen. 55 Euro waren aus Rucksäcken gestohlen worden, die die Badenden unbeaufsichtigt liegen gelassen hatten. Der Teenager gab zu, dass er das Geld genommen hatte, ebenso die anderen Anklagepunkte.
Badegäste hatten das Trio beobachtet. Dadurch war die Polizei auf die Spur der drei gekommen. Bei der Vernehmung hatten alle drei geleugnet, etwas mit den Diebstählen zu tun zu haben. Dabei blieben die 16 und 18 Jahre alten Angeklagten auch vor Gericht.
Als „unüblich“bezeichnete der Polizeibeamte die Anzeige von zwei Lehrern gegen den 14-Jähri- gen. Sein Eindruck: „Die Beleidigungen müssen sehr massiv gewesen sein.“Das bestätigten die Lehrer. Beide waren von dem Schüler unter anderem als „Missgeburt“beschimpft worden. Es sei nicht der erste und auch nicht der letzte Vorfall dieser Art gewesen, sagte ein Lehrer aus.
Der Jugendliche wurde inzwischen von der Schule ausgeschlossen. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht lehnte er es aber ab, sich bei den Lehrern zu entschuldigen. Von einer „bockigen Haltung“sprach Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe. „Ich gehe von einer sehr problematischen Lebensphase aus.“Vor allem, weil der Jugendliche ablehnend auf alle Hilfsangebote reagierte. Der Jugendgerichtshelfer sprach sich für Hilfsdienste sowie Gesprächsweisungen aus.
Das respektlose Verhalten sowie die fehlende Reue und Einsicht lastete Staatsanwalt Christian Peikert dem Angeklagten an. Er forderte eine Woche Dauerarrest, 80 Stunden Hilfsdienste, fünf Gesprächsweisungen sowie ein handschriftliches Entschuldigungsschreiben an die Lehrer. Jugendrichterin Grosse verurteilte ihn dann wegen Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu einem Freizeitarrest, 64 Stunden sowie fünf Gesprächen. Das Entschuldigungsschreiben erließ die Richterin ihm, „weil ich keine Lust habe, hinterherzurennen“.
Den 16-jährigen Mitangeklagten verurteilte sie zu 48 Stunden Hilfsdiensten. Das Verfahren gegen den 18-Jährigen, der nur einmal ins Freibad eingestiegen war, stellte die Richterin ein.