Friedberger Allgemeine

Tod nach Sex Praktiken: Haftstrafe

Eine 46-jährige Frau starb im Februar in der Wohnung eines Mannes, nachdem er ihr schwere Verletzung­en zugefügt hatte

- VON JAN KANDZORA * Name geändert

Es war ein kurzer Satz, den Rainer M.* am Mittwoch im Landgerich­t fallen ließ. Thema war ein Unfall, den er 2004 hatte. Damals arbeitete er noch als Lkw-Fahrer. An jenem Tag kam er mit dem Lastwagen nach rechts von der Fahrbahn ab, eine Stimme im Ohr, sagte er im Gerichtssa­al, hatte es ihm befohlen. „Ich habe den Zug danach nicht mehr ganz auf die Fahrbahn gebracht, er hing quer.“Der Satz bezog sich auf den Lkw-Unfall, er hätte aber genauso gut auf das Leben des Angeklagte­n gepasst, das danach nie wieder in geordneten Bahnen verlief. Immer wieder kam Rainer M. seither in die Psychiatri­e, er wurde schwer alkoholkra­nk.

Am Freitag hat die 8. Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­ts den 57-Jährigen wegen fahrlässig­er Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und zudem angeordnet, dass Rainer M. in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht werden soll. Im Februar dieses Jahres hatte Rainer M. einer 46-jährigen Freundin in seiner kleinen Wohnung in der Jakobervor­stadt bei Sex-Praktiken so schwere Verletzung­en zugefügt, dass sie daran verblutete. Hervorgeru­fen hatte die tödliche Verletzung im Intimberei­ch der Frau vermutlich ein ausladende­r Ring an der Hand des Angeklagte­n. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwa­lt Michael Nißl.

Ursprüngli­ch hatte die Staatsanwa­ltschaft Rainer M. wegen Vergewalti­gung mit Todesfolge angeklagt, war aber im Laufe des Prozesses von diesem Vorwurf abgerückt. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich nicht nachweisen lässt, dass beim Opfer, einer 46-jährigen Frau, ein entgegenst­ehender Wille bestand. Der Angeklagte, sagte die Kammervors­itzende » Susanne Riedel-Mitterwies­er in der Urteilsbeg­ründung, sei aufgrund seiner chronische­n Schizophre­nie und seines Alkoholkon­sums in der Tatnacht nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g. Er habe sich auch geständig und reuig gezeigt. „Jeder im Gerichtssa­al konnte erkennen, dass es Ihnen unendlich leidtut“, sagte Riedel-Mitterwies­er.

Rainer M. hatte am ersten Verhandlun­gstag eine Verantwort­ung für den Tod der Frau eingeräumt, dem Vorwurf der Vergewalti­gung aber widersproc­hen. Er hätte einen Krankenwag­en rufen müssen, sagte er. Nach Angaben eines medizinisc­hen Sachverstä­ndigen muss es mindestens fünf Stunden gedauert haben, ehe die Frau verblutet war. Am Mittwoch wiederholt­e Rainer

Der Angeklagte war psychisch krank

M., eine große Mitschuld an dem Tod der 46-Jährigen zu tragen. Die Frau war, wie der Angeklagte auch, schwer alkoholkra­nk gewesen. Sie hinterließ mehrere Kinder, einer ihre Söhne trat im Prozess als Nebenkläge­r auf. Für die Angehörige­n, sagte seine Anwältin Marion Zech bei ihrem Plädoyer am Mittwoch, komme es gar nicht so sehr darauf an, wie der Angeklagte nun exakt verurteilt wird. Bei ihnen überwiege Fassungslo­sigkeit. Das Opfer, eine gebürtige Kenianerin, wurde im Prozess von einem früheren Partner als eigentlich liebenswer­te Frau beschriebe­n, die jedoch im Laufe der Jahre immer tiefer in ihre Alkoholsuc­ht abgerutsch­t sei, was auch zur Trennung führte.

Nach kurzer Absprache erklärte der Verteidige­r von Rainer M., Marco Müller, dass sein Mandant auf Revision verzichten werde. Das Urteil der Strafkamme­r ist bereits rechtskräf­tig.

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