Friedberger Allgemeine

Mit der Wildtierka­mera ertappt

Mann verkraftet Trennung von seiner Freundin nicht. Was dann geschieht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Die Trennung von seiner Freundin verk raftete ein 60-Jähriger nur schwer. Mithilfe eines gestohlene­n Schlüssels drang er mehrmals heimlich in ihre Wohnung ein. Dabei nahm der 60-Jährige nicht nur Unterwäsch­e mit, sondern stahl noch andere Sachen. Seine 58-jährige Ex-Freundin kam ihm mit einer Wildtierka­mera auf die Schliche. Vor dem Amtsgerich­t Aichach musste er sich wegen Diebstahl in fünf Fällen verantwort­en.

Eigentlich hatte sich die Beziehung zwischen gut entwickelt. Beide kauften zusammen eine Eigentumsw­ohnung. Einige Jahre sei alles gut gegangen, bestätigte die ExFreundin. Dann entstanden Spannungen zwischen ihren Kindern und dem 60-Jährigen. Im August 2015 kam es bei einem Streit mit der Tochter der 58-Jährigen angeblich sogar zu Handgreifl­ichkeiten. Daraufhin beendete sie die Beziehung, hielt die Freundscha­ft mit ihm aber aufrecht. Die Frage von Richter Walter Hell, wann die Beziehung zu Ende war, konnte der 60-Jährige deshalb nicht so einfach beantworte­n. Nach seinem Gefühl sei es 2016 gewesen; seine Ex-Freundin würde wohl ein Jahr früher sagen, vermutete er.

Im Frühjahr 2016 stahl er ihr einen Wohnungssc­hlüssel. Sie habe mitbekomme­n, dass er am Schlüsselk­ästchen war, sagte die Frau vor Gericht aus. Seiner Aussage, dass er nur einen Blick hineingewo­rfen habe, vertraute sie aber offensicht­lich. Dass ihr ein Schlüssel fehlte, fiel ihr erst später auf. Darauf von ihr angesproch­en, leugnete der Angeklagte, dass er ihn habe. Stattdesse­n ging er im Mai 2017 heimlich in ihre Wohnung und stahl aus Eintrittsk­arten im Wert von 100 Euro für ein Musical. Außerdem schnüffelt­e er an Unterwäsch­e und nahm sie mit. Wenige Tage später stahl der 60-Jährige aus der Wohnung einen Schlüssel für das Geschäft der Ex-Freundin. Von ihrem Arbeitspla­tz stahl er nicht nur Waren, sondern auch die Tageseinna­hmen von 700 Euro. Bereits im April hatte er aus einer anderen Wohnung der 58-Jährigen den Fahrzeugsc­hlüssel für ihr Wohnmobil sowie einen Generalsch­lüssel für die Wohnung gestohlen. Ihr sei zuerst nicht aufgefalle­n, dass in der Wohnung etwas fehlt, sagte die Frau. Erst Vorfälle wie ein kaputter Laptop machten sie misstrauis­ch. Als dann die Musicalkar­ten weg waren, war ihr klar, dass etwas nicht stimmte. Mit einer Wildtierka­mera stellte sie dem Unbekannte­n eine Falle.

Richter Hell wies auf die psychologi­schen Folgen für die Ex-Freundin hin: Der Vertrauens­schutz, den einem die Wohnung gebe, sei dahin. „Das ist der Grund, warum derartige Fälle vor dem Amtsgerich­t Aichach immer mit einer Freiheitss­trafe enden.“Er verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe. Als Auflage muss er 1000 Euro an das Diakonisch­e Werk zahlen und jeden Kontakt zur ExFreundin unterlasse­n.

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Foto: dpa Mit einer Wildtierka­mera er tappte eine Frau einen Einbre cher.

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