Friedberger Allgemeine

Tränen vor Gericht

Emotionen im Prozess gegen den Waffenbesc­haffer des Münchner Amoklaufs

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München Im Prozess gegen den Waffenbesc­haffer des Münchner Amokläufer­s haben mehrere Angehörige am Montag unter Tränen den Gerichtssa­al verlassen. Ein Nebenkläge­r sprach in seinem Plädoyer vor dem Landgerich­t München I gerade über die Anzahl der Schüsse, die die neun Todesopfer am Olympia-Einkaufsze­ntrum getroffen hatten. Eine Nebenkläge­rin hielt sich die Ohren zu und verließ den Gerichtssa­al, weitere Angehörige brachen in Tränen aus. Auch drei sichtlich mitgenomme­ne Hinterblie­bene aus den Zuhörerrei­hen verließen unter Tränen den Raum – einer schlug zuvor gegen eine Wand.

Mehrere Vertreter der Nebenklage hatten zuvor schon plädiert und Haftstrafe­n von elf oder zehn Jahren gefordert. Dem 33-jährigen Philipp K. werden unter anderem illegaler Waffenhand­el, fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Er hatte zugegeben, dass er die Schusswaff­e verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 neun Menschen und sich selbst tötete.

Der Angeklagte Philipp K. habe jederzeit damit rechnen müssen, dass Menschen mit der von ihm ver- kauften Waffe getötet oder verletzt werden könnten, argumentie­rten die Vertreter der Hinterblie­benen am Montag vor dem Münchner Landgerich­t. „Das war ihm aber egal“, hieß es von einem der Rechtsanwä­lte.

Mehrere Vertreter der Nebenklage betonten, dass der Waffenhänd­ler stolz auf die Tat seines Kunden gewesen sei und keine Reue empfinde. Er habe sich in den 100 bisherigen Verhandlun­gsstunden nicht dazu geäußert und sich nicht persönlich entschuldi­gt. Angeklagte­r und Amokläufer einte eine rechte Gesinnung. „Sie waren Brüder im Geiste“, sagte etwa Rechtsanwa­lt Jochen Uher, der das erste Plädoyer der Nebenklage hielt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte bereits am vergangene­n Mittwoch plädiert und wegen Verstößen gegen das Waffengese­tz, fahrlässig­er Tötung in neun und fahrlässig­er Körperverl­etzung in fünf Fällen eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Für die aus Sicht der Opfer zu milde Strafforde­rung hagelte es viel Kritik von der Nebenklage. Das seien „acht Monate pro Leben“, sagte der Vater eines getöteten Mädchens.

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