Selbstjustiz: Gericht verhängt Geldstrafe
Angeklagter schlug den Vergewaltiger seiner Freundin. Dafür muss er zahlen
Aichach Friedberg Der 29-Jährige, der dem Vergewaltiger seiner Freundin bei einer Hütten-Party einen Zahn ausgeschlagen hatte, muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung insgesamt 5400 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil gegen den Mann aus dem Landkreis ist nach Angaben des Aichacher Gerichts rechtskräftig.
Der Vorfall hatte sich nach dem Steckerlfischessen mit anschließender Feier kurz vor dem Osterfest bei einer Hütte in der Nähe von Aichach ereignet. Der 35-Jährige hatte dabei einen Zahn und kurzzeitig auch das Bewusstsein verloren.
Vorausgegangen war jedoch ein Vorfall im Winter 2010. Damals hatte der 35-Jährige die Freundin des nun rechtskräftig verurteilten 29-Jährigen vergewaltigt. Bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht in Aichach war er im Sommer 2011 wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau war zum Tatzeitpunkt offenbar stark alkoholisiert und hatte von dem Geschlechtsverkehr nichts mitbekommen. Im Gerichtssaal war damals jedoch klar, dass sie dem Sex freiwillig nicht zugestimmt hätte.
Das Schöffengericht hatte dem heute 35-Jährigen bei seiner Verhandlung zugutegehalten, dass er die Tat während der Hauptver- handlung und bei der Polizei vage eingeräumt hatte und dass die Tat ohne die Angaben, die er auch gegenüber Zeugen gemacht hatte, wohl nicht ans Licht gekommen wäre. Außerdem war er zudem selbst betrunken, was nach Ansicht der Richter zu einer Enthemmung geführt haben könnte. Deshalb verhängte das Gericht damals laut Urteilsbegründung nur die gesetzliche Mindeststrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.