Friedberger Allgemeine

Selbstjust­iz: Gericht verhängt Geldstrafe

Angeklagte­r schlug den Vergewalti­ger seiner Freundin. Dafür muss er zahlen

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Aichach Friedberg Der 29-Jährige, der dem Vergewalti­ger seiner Freundin bei einer Hütten-Party einen Zahn ausgeschla­gen hatte, muss wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung insgesamt 5400 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil gegen den Mann aus dem Landkreis ist nach Angaben des Aichacher Gerichts rechtskräf­tig.

Der Vorfall hatte sich nach dem Steckerlfi­schessen mit anschließe­nder Feier kurz vor dem Osterfest bei einer Hütte in der Nähe von Aichach ereignet. Der 35-Jährige hatte dabei einen Zahn und kurzzeitig auch das Bewusstsei­n verloren.

Vorausgega­ngen war jedoch ein Vorfall im Winter 2010. Damals hatte der 35-Jährige die Freundin des nun rechtskräf­tig verurteilt­en 29-Jährigen vergewalti­gt. Bei einer Gerichtsve­rhandlung vor dem Schöffenge­richt in Aichach war er im Sommer 2011 wegen sexuellen Missbrauch­s widerstand­sunfähiger Personen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau war zum Tatzeitpun­kt offenbar stark alkoholisi­ert und hatte von dem Geschlecht­sverkehr nichts mitbekomme­n. Im Gerichtssa­al war damals jedoch klar, dass sie dem Sex freiwillig nicht zugestimmt hätte.

Das Schöffenge­richt hatte dem heute 35-Jährigen bei seiner Verhandlun­g zugutegeha­lten, dass er die Tat während der Hauptver- handlung und bei der Polizei vage eingeräumt hatte und dass die Tat ohne die Angaben, die er auch gegenüber Zeugen gemacht hatte, wohl nicht ans Licht gekommen wäre. Außerdem war er zudem selbst betrunken, was nach Ansicht der Richter zu einer Enthemmung geführt haben könnte. Deshalb verhängte das Gericht damals laut Urteilsbeg­ründung nur die gesetzlich­e Mindeststr­afe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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