Mehrfamilienhäuser sorgen in Mering für Debatte
Drei Projekte fallen bei den Räten durch. Grüne fordern für den Innenort mit Nachdruck einen Bebauungsplan, um mehr Einflussmöglichkeiten zu haben
Mering Vier große Wohnbauprojekte standen am Montagabend in der Bauausschusssitzung zur Diskussion. Doch die Meringer Räte zeigten sich zurückhaltend und lehnten drei der Vorhaben ab.
Ein Dauerbrenner ist das Mehrfamilienhaus in der Zugspitzstraße. Dort besteht seit 2015 zwar die Baugenehmigung für eine Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Doch die Grundstücke wurden zwischenzeitlich verkauft. Im Frühjahr vorigen Jahres wurde ein veränderter Antrag für die Wohnanlage im Bauausschuss beraten. Dieser sah einen wesentlich größeren Baukörper vor und es wären nun 16 Wohneinheiten entstanden. Einstimmig wurde diese Tektur abgelehnt. Mittlerweile soll über dieses Gebiet ein Bebauungsplan gelegt werden, um eine geordnete Nachverdichtung zu gewährleisten. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen. Das Grundstück wurde wieder verkauft, die neuen Eigentümer haben eine Umgestaltung vor. E ine optisch ansprechendere Gestaltung des Dachs sowie der Balkone ist vorgesehen. Es entstehen aber 18 Wohneinheiten – statt der genehmigten 14.
Die Nachbarn brachten in einem Schreiben ihre Bedenken vor. Sie fürchten, dass durch die massive Bebauung Parkraum verloren geht. Schnell wurde im Ausschuss deutlich, dass auch dieser Antrag auf Vorbescheid durchfallen wird. Einstimmig wurde er abgelehnt. „Wobei wir durchaus bereit sind, uns mit dem Bauherrn und den Nachbarn an einen runden Tisch zu setzen, um eine Lösung zu finden“, sagte Kandler im Nachgang.
In der Lenbachstraße plant ein Bauherr, eine Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten. Auch dieses Vorhaben wurde bereits im April 2017 im Bauausschuss diskutiert und abgelehnt. Zum einen wurde bemängelt, dass sich das Gebäude nicht in dem Maße in das Ortsbild einfügt, wie es der Paragraf 34 des Baugesetzbuches vorsieht. Dieser besagt, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nach Auffassung der Gemeinderäte sei vor allem die Erschließung nicht gewährleistet.
„Doch das scheint das Landratsamt nicht zu kümmern“, so Kandler. Die Genehmigungsbehörde sei der Auffassung, dass das Objekt sich „unstrittig einfügt“. Die Mitglieder des Bauausschusses blieben bei ihrer Meinung, dass aufgrund der fehlenden Erschließung diesem Projekt nicht zugestimmt werden könne.
Ebenfalls auf wenig Gegenliebe stieß der Antrag auf Vorbescheid für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage an der Hartwaldstraße. Das Gelände liegt direkt an der Bahnlinie und wird bislang als Lagerfläche genutzt. Dort plant der Bauherr ein Mehrfamilienhaus mit vier Vollgeschossen und einem Penthouse. Auch wenn sich das Gebäude hinsichtlich der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert so sieht die Verwaltung „das angestrebte Maß der baulichen Nutzung als sehr kritisch“. Zum einen wird die Gebäudehöhe von 13,50 Meter beanstandet, die sich nicht einfüge. Zudem stelle sich hier die Frage, ob das Vorhaben in unmittelbarer Nähe (circa zwölf Meter zur Bahn) aus immissionsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sei. Der Bauherr hat ein Lärmgutachten erstellen lassen, das von der Fachbehörde noch geprüft werde, so die Verwaltung.
„Jeder kann es ja mal probieren“, sagte Klaus Becker für die Grünen. Wie andere Räte war der Auffassung, dass ein Vorhaben dieser Größe an diesem Ort nicht zu befürworten sei. Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt.
Im Bauausschuss durch ging der Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Augsburger Straße. Dort wurde ein großer Stadel abgerissen und nun reichte der Grundstückseigentümer die Pläne für ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten und einer Tiefgarage ein. Der geist, plante Neubau befindet sich im Innenbereich der Markgemeinde. Für dieses Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Da sich das Bauvorhaben in die Umgebung einpasse, sieht die Verwaltung keine Gründe für eine Ablehnung des Bauantrags.
Klaus Becker (Grüne) sprach sich dafür aus, auch über diesen Bereich einen Bebauungsplan zu legen. Für das Areal unterhalb der Augsburger Straße hat der Bauausschuss sich bereits deutlich für einen Bebauungsplan ausgesprochen. „Wenn wir das nicht bald forcieren, verpassen wir hier eine große Chance, künftig auf die Gestaltung des Innenbereichs Einfluss nehmen zu können“, mahnte Becker. Dass noch immer kein Bebauungsplan für den Bereich an der Augsburger Straße vorliege, sieht Becker als „großes Versäumnis vonseiten der Verwaltung“an.
Bürgermeister Kandler erklärte, dass das Planungsbüro weitere Pläne für Mering und deshalb dieses Vorhaben etwas zurückgestellt worden sei. „Ja, ich weiß schon“, konterte Becker, „zurzeit liegt das Hauptaugenmerk nur noch auf dem geplanten Gewerbegebiet.“Dazu Kandler: „Und das wohl zurecht.“Mit einer Gegenstimme wurde dem Antrag für das Wohnhaus zugestimmt.