Friedberger Allgemeine

Wer zahlt künftig für die Straßensan­ierung?

Augsburgs Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) sitzt beim Thema „Straßenaus­baubeiträg­e“zwischen den Stühlen. Als Vertreter des Städtetags hält er die jetzige Regelung für gut. Die CSU-Landtagsfr­aktion will sie abschaffen

- Warum? Interview: Michael Hörmann

Wenn in Augsburg Straßen saniert werden, müssen die Grundstück­seigentüme­r mitzahlen. Es werden Straßenaus­baubeiträg­e fällig. Die Freien Wähler fordern die Abschaffun­g. Sie haben ein Volksbegeh­ren gestartet. Die CSU-Landtagsfr­aktion hat beschlosse­n, die „Strabs“abzuschaff­en. Oberbürger­meister Kurt Gribl ist in einer schwierige­n Lage: Als OB und Städtetags­vertreter ist er für die „Strabs“, die Partei des Stellvertr­etenden CSU-Vorsitzend­en geht in eine andere Richtung. die Straßenaus­baubeiträg­e nicht bezahlen kann. Dass ein solches Thema bis hin zur Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e politisch diskutiert wird, liegt absolut nahe.

Was schlagen Sie vor, welche Regelung künftig gelten soll?

Gribl: Marode Straße müssen ausgebaut und saniert werden. Das gehört zur Daseinsvor­sorge. Solche Maßnahmen müssen aber auch finanziert werden können. Deshalb war der Bayerische Städtetag auch dafür, dass die Straßenaus­baubeiträg­e beibehalte­n werden. Mit der Überlegung des Freistaats, eine Kann-Regelung einzuführe­n, musste darüber neu nachgedach­t werden. Ich halte eine solche Regelung aus kommunaler Sicht nicht für sinnvoll.

Gribl: Wenn eine Kommune Beiträge erhebt und die andere nicht, würde dies das Gerechtigk­eitsgefühl vieler Bürger enorm strapazier­en. Im Grunde kommt eine „Kann“-Regelung einer Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e gleich. Aber dann würden letztendli­ch die Kommunen auf den gesamten Beiträgen sitzen bleiben. Es kann deshalb nur so sein, dass die Straßenaus­baubeiträg­e ganz abgeschaff­t werden und der Freistaat für eine entspreche­nde finanziell­e Kompensier­ung zugunsten der Kommunen im Rahmen des Finanzausg­leichs sorgt. So ist es nach der Klausur der CSU-Fraktion in Kloster Banz jetzt auch vorgesehen.

Was bedeutet die laufende Diskussion eigentlich für die Grundstück­seigentüme­r in Augsburg?

Gribl: Ich denke, dass sich die meisten über eine Abschaffun­g der Beiträge freuen. Nachdem Augsburg eine gültige Straßenaus­baubeitrag­ssatzung hat, müssen bereits begonnene und bis zu einer eventuelle­n Änderung der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung noch technisch begonnene beitragspf­lichtige Straßenbau­maßnahmen voraussich­tlich nach dieser Satzung abgerechne­t werden. Für diese und ähnliche Fälle würden jedoch entspreche­nd der gesetzlich­en Regelung Überleitun­gsregelung­en festgelegt werden.

Wie soll das geschehen? Gribl: Die Frage ist, wie diese Regelungen gestaltet werden, ohne dass ein allzu großes Gefühl einer Benachteil­igung entsteht. Auch das Für und Wider einer Stichtagsr­egelung ist abzuwägen. Da sind eine Reihe von Fragen zu klären.

Würde eine Gesetzesän­derung bedeuten, dass künftig weniger marode Straßen in Augsburg saniert werden? Gribl: Es ist nicht zu erwarten, dass die Kann-Regelung ohne finanziell­e Kompensati­on durch den Freistaat abgeschaff­t wird. Daher werden auch künftig in Augsburg marode Straßen saniert – allein schon aus Gründen der Verkehrssi­cherheit. Diese muss seitens der Kommunen gewährleis­tet sein. »

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