Friedberger Allgemeine

Drei Promille im Auto

40-Jähriger trinkt aus Langeweile. Das bringt ihn vor Gericht

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Aichach Aus Langeweile griff ein 40-Jähriger in der Freizeit zur Flasche. So auch an einem Wochenende im Oktober. Als er gegen Mitternach­t mit dem Auto auf dem Heimweg war, geriet er in eine Verkehrsko­ntrolle. Nun musste er sich am Amtsgerich­t wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr verantwort­en. 3,1 Promille Alkohol hatte er im Blut, als die Polizeibea­mten ihn erwischten. Ausfallers­cheinungen zeigte er trotzdem nicht. Weder an der Fahrweise noch am Gang oder an der Sprache sei zu merken gewesen, wie viel Alkohol der Angeklagte intus hatte. Auch der Gedankenab­lauf sei geordnet gewesen, las Richter Walter Hell aus dem ärztlichen Bericht vor. Dass der Mann betrunken war, fiel den Polizisten erst auf, als er das Fenster herunterku­rbelte. Hell mutmaßte: „Da hat’s den Polizisten umgeweht.“

Zunächst leugnete der 40–Jährige, dass er ein Alkoholpro­blem hat. Er gab jedoch zu, aus Langeweile öfter zu trinken. An dem Wochenende war es am Samstag vor allem Schnaps. Am Sonntag machte er mit Bier weiter, bevor er sich auf den Heimweg machte. Statt die anderthalb Kilometer zu Fuß zu gehen, stieg er ins Auto. „Das war dumm“, räumte er ein.

Verena Nagler, Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, wertete die kurze Fahrstreck­e zu seinen Gunsten. Ebenso, dass um diese Uhrzeit nur wenig Verkehr war. Gegen den Angeklagte­n sprachen aus ihrer Sicht der Grad der Alkoholisi­erung sowie eine Vorstrafe. Letztere war der Grund, weshalb Nagler sich für eine viermonati­ge Freiheitss­trafe auf Bewährung sowie 100 Sozialstun­den aussprach. Außerdem solle der Führersche­in des Angeklagte­n weitere 18 Monate eingezogen bleiben.

Dem schloss sich der Richter an. Er sagte zu dem Angeklagte­n: „Ohne Ausfallers­cheinungen mit drei Promille Auto fahren zu können, kann man nur, wenn man ein Alkoholpro­blem hat.“Hell riet dem Mann, sich diesem Problem zu stellen. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Caritasver­band zahlen, zu dessen Angeboten Suchtberat­ung gehört.

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