Friedberger Allgemeine

Baudenkmal sanieren

Die Kosten kann man steuerlich geltend machen

- Tmn/bif

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungs­gebiet modernisie­rt, kann die Baukosten steuerlich geltend machen. „Voraussetz­ung ist, dass entspreche­nde Bescheinig­ungen der baurechtli­ch zuständige­n Behörden vorliegen“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL).

„Für Gebäude in Sanierungs­gebieten muss der Steuerpfli­chtige Sanierungs­auflagen erfüllen oder mit der zuständige­n Gemeindebe­hörde einen entspreche­nden Vertrag abschließe­n“, erläutert Rauhöft. Für Denkmäler muss die nach Landesrech­t zuständige Behörde die Baumaßnahm­en genehmigen und bestätigen, dass sie der Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Gebäudes dienen. Eigennutze­r können im Kalenderja­hr des Abschlusse­s der Baumaßnahm­e und in den folgenden neun Jahren jeweils neun Prozent der begünstigt­en Baumaßnahm­en in der Einkommens­teuererklä­rung als Sonderausg­aben abziehen. Insgesamt werden somit 90 Prozent dieser Kosten steuerlich wirksam. Wichtig zu beachten: Eigennutze­r können diese Regelung nur für ein Gebäude in Anspruch nehmen. Ehegatten können diese Regelung hingegen für zwei Gebäude beanspruch­en.

Abschreibu­ng über sehr langen Zeitraum

Bei vermietete­n Immobilien können zwar grundsätzl­ich sämtliche Kosten der Bau- und Sanierungs­maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um Herstellun­gskosten, erfolgt die Abschreibu­ng in der Regel über einen sehr langen Zeitraum. Liegen die Voraussetz­ungen für begünstigt­e Baumaßnahm­en im Sanierungs­gebiet oder für ein Denkmal vor, können die Aufwendung­en schneller berücksich­tigt werden.

Die von der zuständige­n Behörde bescheinig­ten Baumaßnahm­en können im Jahr der Herstellun­g und in den folgenden sieben Jahren zu jeweils neun Prozent steuerlich und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent geltend gemacht werden. „In zwölf Jahren können dann die gesamten Kosten steuerlich berücksich­tigt werden, anstatt wie sonst üblich in über 40 bis 50 Jahren“, erläutert Rauhöft.

Im Wittelsbac­her Land gibt es Handwerker und Fachleute, die bei der Sanierung eines Baudenkmal­s viel Erfahrung haben. Sie können dazu kompetent beraten. Bei der Ausführung mancher Arbeiten an historisch­en Gebäuden ist Fachwissen zudem wichtig, wenn alte Techniken zum Einsatz kommen müssen.

 ?? Foto: Brigitte Fregin ?? Bei der Sanierung von denkmalges­chützten Häusern ist einiges zu beachten. Im Wittelsbac­her Land gibt es dafür viele Handwerks Fachleute, die dazu beraten können.
Foto: Brigitte Fregin Bei der Sanierung von denkmalges­chützten Häusern ist einiges zu beachten. Im Wittelsbac­her Land gibt es dafür viele Handwerks Fachleute, die dazu beraten können.

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