Friedberger Allgemeine

Machtkampf auf den Malediven

Auswärtige­s Amt warnt Reisende

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Malé/Berlin Urlaub und Aufruhr – beides gehört zu den Malediven. Dass es dort immer mal wieder Unruhen gibt, weiß auch der Deutsche Reiseverba­nd. Es sei nicht ungewöhnli­ch, dass ein Ausnahmezu­stand verhängt wird, sagt DRVSpreche­r Torsten Schäfer. Das betrifft meist nur die Hauptstadt Malé – einen Ort, von dem Urlauber in der Regel lediglich den Flughafen sehen, bevor es weiter in die Resorts auf den anderen Inseln geht. Es sind zwei Welten, die in dem sogenannte­n Urlaubspar­adies im Indischen Ozean koexistier­en.

Der Oberste Gerichtsho­f der Malediven ordnete an, acht inhaftiert­e Opposition­spolitiker freizulass­en und die Verfahren gegen sie sowie den Ex-Präsidente­n Mohamed Nasheed neu aufzurolle­n. Nasheed, als erster frei gewählter Regierungs­chef des Inselstaat­s von 2008 bis 2012 im Amt, war 2015 wegen Verstoßes gegen ein Anti-Terrorismu­s-Gesetz zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Seit 2016 lebt er im Exil in Großbritan­nien, das ihm Asyl gewährte. Das Gericht entschied zudem, dass zwölf abtrünnige Parlaments­abgeordnet­e der Regierungs­partei, die abgesetzt worden waren, ihre Mandate zurückbeko­mmen müssten. Damit hätte die Opposition die Mehrheit. Die Regierung weigerte sich, diese Entscheidu­ngen umzusetzen. Stattdesse­n verhängte Präsident Abdulla Yameen Abdul Gayoom am Montag für 15 Tage einen Ausnahmezu­stand, der es den Sicherheit­skräften erlaubt, strenger gegen Opposition­elle vorzugehen.

Am Montagaben­d stürmten Soldaten den Obersten Gerichtsho­f und nahmen zwei Richter fest. Dann wurde auch der von 1978 bis 2008 autokratis­ch regierende, heute 80-jährige Ex-Präsident Maumoon Abdul Gayoom festgenomm­en. Er ist ein Halbbruder des aktuellen Amtsträger­s, zählt sich aber inzwischen zur Opposition.

Das Auswärtige Amt riet Reisenden davon ab, Malé zu besuchen. „Beeinträch­tigungen auf den Resort-Inseln gibt es bislang nicht“, sagt DRV-Sprecher Schäfer. Dementspre­chend gebe es „nur ganz wenige konkrete Reiseänder­ungswünsch­e“.

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