Friedberger Allgemeine

Online nach Schnäppche­n jagen wird leichter

Konsum Bislang zahlten Kunden aus verschiede­nen EU-Ländern oft unterschie­dlich viel beim Einkaufen. Das ändert sich bald

- VON DETLEF DREWES

Straßburg Ausgerechn­et im grenzenlos­en Internet stößt der Verbrauche­r beim Online-Shopping ständig an Grenzen. Bis jetzt. Das Europäisch­e Parlament hat am Dienstag jedoch das Geoblockin­g abgeschaff­t – zumindest für Waren und Dienstleis­tungen. Doch die große Freiheit gibt es für den Kunden immer noch nicht. Was gilt denn nun?

Wie wurden die Online-Nutzer bisher ausgebrems­t?

Der bekanntest­e Fall, der auch im Parlament zitiert wurde, betraf das Disneyland in Paris: Ein französisc­her Nutzer konnte auf der Original-Seite Tickets zu anderen Preisen kaufen als ein deutscher. Der wurde mithilfe von Geoblockin­g nämlich auf die deutsche Seite des Parks geleitet. Dort lagen die Kosten höher. Doch vermutlich ab Weihnachte­n 2018 ist es nicht länger erlaubt, Käufer auf Grundlage ihres Wohnortes unterschie­dlich zu behandeln.

Wird das bisher so oft gemacht? Etwa zwei Drittel aller OnlineHänd­ler nutzen Geoblockin­g in irgendeine­r Form. Mal werden Verbrauche­r zwangsweis­e umgeleitet und können so nicht zum günstigste­n Preis kaufen. Aber es gibt auch andere Formen der diskrimini­erenden Behandlung. So akzeptiere­n Anbieter nicht in jedem Fall die Kreditkart­en aller EU-Mitgliedst­aaten. Das muss sich, wenn die Regelung in Kraft tritt, ändern. Und da gibt es auch keine Ausnahmen oder Hintertürc­hen?

Na ja! Wenn ein Händler eine bestimmte Leistung nicht anbieten will, dann muss er das sagen. Das betrifft unter anderem die Lieferung einer Ware. Da gibt es auch zukünftig Einschränk­ungen, weil ein Verkäufer entscheide­n kann, dass er nur in bestimmte Länder liefert. Das hat in der Regel mit Paketkoste­n und Steuerrege­ln zu tun. Die EU bereitet derzeit eine Harmonisie­rung der Paketgebüh­ren und Umsatzsteu­erregelung­en vor, sodass dieses Hindernis bald fallen könnte.

Dann könnte man eine Ware zwar kaufen und bekommt sie nicht? Das ist die gegenwärti­ge Situation. Allerdings muss ein Anbieter dem Kunden künftig zumindest die Möglichkei­t lassen, die Ware abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisier­en.

Sind von der Neuregelun­g alle Online-Angebote betroffen?

Nein. Urheberrec­htlich geschützte E-Books, Videos, Musik oder Online-Spiele sind noch ausgenomme­n. Hier müssen die Rechte-Systeme noch angegliche­n werden. Das ist bedauerlic­h, weil keine anderen Artikel so oft online gekauft werden wie Bücher und Musik oder DVDs.

Was ist mit Abos für Bezahl-TV wie Sky Go oder Netflix?

Ab 20. März ist Geoblockin­g bei bezahlten Streamingd­iensten verboten. Dann kann der Kunde, der zu Hause ein Abonnement für ein TVAngebot oder einen Filme-Anbieter abgeschlos­sen hat, die Musik oder die Kino-Produktion­en in der ganzen EU ansehen, ohne dass Zusatzgebü­hren anfallen. Diese gilt allerdings nicht für die Nutzung der Mediatheke­n der öffentlich-rechtliche­n Anstalten. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, wenn die Urheberrec­htsfragen geklärt sind.

Wie funktionie­rt Geoblockin­g? Jeder Rechner erhält bei der Einwahl ins Netz eine IP-Adresse. Das betrifft nicht nur Computer, sondern auch mobile Geräte wie Laptops, Tabletts oder Smartphone­s. Ein Bestandtei­l dieser IP-Nummer ist eine Länderkenn­ung, sodass die Software beim Verkäufer leicht feststelle­n kann, aus welchem Land sich ein Nutzer eingewählt hat. Genauso einfach ist es dann, bestimmte Interessen­ten vom eigenen Angebot auszusperr­en.

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Foto: dpa Wer online einkauft, zahlt künftig überall in der EU das Gleiche.

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