Friedberger Allgemeine

Wenn Technik brandgefäh­rlich ist

Immer häufiger müssen Elektronik­produkte zurückgeru­fen werden, weil sie zu qualmen beginnen oder anderweiti­ge Risiken bergen. Wie Verbrauche­r davon erfahren

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Wenn Geräteakku­s brandgefäh­rlich sind oder Netzteile Stromschlä­ge austeilen, wird auf höchster Ebene davor gewarnt: Rapid Exchange of Informatio­n System (RAPEX) nennt sich das EU-Schnellwar­nsystem für alle Produkte außer Lebensmitt­eln und Medikament­en. Die Warnungen sind auf Englisch. Aber über alles, was deutschen Verbrauche­rn bedrohlich werden könnte, informiert unter Rueckrufe.de auch die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin (BAuA).

Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte gelistet. Die BAuA informiert die europäisch­en Partner, falls den Behörden hier kritische Produkte aus deutscher Produktion auffallen, wie die Behörde erklärt. Allerdings seien RAPEX oder Rueckrufe.de vergleichs­weise unbekannt. Somit bleibt ein großes Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlich­er Produkte nicht erreichen – ganz anders als etwa bei AutoRückru­fen.

Hier ermittelt das Kraftfahrt­bundesamt die Fahrzeugha­lter und schreibt sie an. Teils kontaktier­t der Hersteller den Autokäufer auch selbst. Bei den meisten technische­n Geräten sind die Käufer aber sowohl dem Händler als auch dem Hersteller unbekannt. Bleibt also nur der regelmäßig­e Blick auf die Behördense­iten – oder in die Info-Datenbanke­n privater Anbieter.

Mit Produktwar­nung.eu unterhält etwa Oliver Barthel seit 2015 eine solche Seite. Seine Motivation: „Viele der beanstande­ten Produktwar­nungen werden nicht oder mit massiven Verspätung­en veröffent- kritisiert er die BehördenDa­tenbanken. Die Warnungen für seine Seite erhalte er nicht nur von öffentlich­er Hand, sondern auch direkt von Hersteller­n sowie von Besuchern seiner Seite.

Aber das grundlegen­de Problem bleibt: Keine Behörde und keine private Seite kann Anspruch auf umfassende Informatio­n erheben. Insofern lohnt es, sich stets auf mehreren Seiten umzusehen – und auch in Geschäften die Augen nach Warn-Aushängen offen zu halten.

Wer selbst gefährlich­e Mängel an einem Produkt feststellt, kann Hinweise an die Marktüberw­achungsbeh­örden weitergebe­n. Die jeweils zuständige Behörde sowie eine Möglichkei­t zur Online-Meldung finden sich der BAuA zufolge auf der Seite des EU-Marktüberw­achungssys­tems ICSMS.

Das Risiko schwerer Schäden bis hin zu Bränden durch mangelhaft­e Geräte ist keineswegs theoretisc­h. Jeder dritte untersucht­e Brand habe eine elektrotec­hnische Ursache, sagt Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenver­hütung und Schadenfor­schung der öffentlich­en Versichere­r (IFS). Das könne etwa die unscheinba­re Steckdosen­leiste sein: „Bei einem Kontaktfeh­ler innerhalb des Gerätes kann es zur Erwärmung an der entspreche­nden Stelle kommen und zur Entzündung von brennbaren Stoffen.“

Ob Smartphone­s, Laptops oder E-Bikes: Immer häufiger tauchen in der IFS-Statistik Geräte mit Lithium-Akku oder Ersatzakku­s von Drittherst­ellern auf.

Stellen Hersteller einen Mangel fest, müssen sie ihr Produkt umgehend zurückrufe­n. Verbrauche­r sollten dann schnell handeln: Denn weist der Hersteller nach, dass er über die einschlägi­gen Internetse­iten sowie über die Händler inforlicht“, miert hat, kann das Risiko im Schadenfal­l beim Nutzer liegen, warnt der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv).

Und Rückrufakt­ionen können auch Aufwand und Ärger für den Kunden bedeuten, so der vzbv. Nicht alle Hersteller nähmen gefährlich­e Produkt einfach zurück und ließen durch den Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Manche bieten einen Ersatzarti­kel, eine Reparatur oder eine Gutschrift an.

Bei einem Defekt innerhalb der zweijährig­en Gewährleis­tungsfrist sei das ähnlich: Der Verkäufer könne Ersatz anbieten oder eine Reparatur. Bestehe der Mangel auch nach der zweiten Reparatur, könne der Käufer sein Geld zurückford­ern. Eine Gutschrift muss er den Angaben nach nicht akzeptiere­n. Keinesfall­s aber sollte er mangelhaft­e Produkte weiter benutzen.

 ?? Foto: Kai Remmers, dpa ?? Der Klassiker unter den Risikogerä­ten: ein defektes Netzteil. Es kann schnell überhitzen und im Extremfall sogar in Flammen aufgehen. Werden derartige Bauteile vom Her steller zurückgeru­fen, sollten Verbrauche­r das unbedingt ernst nehmen. Hier ist auch...
Foto: Kai Remmers, dpa Der Klassiker unter den Risikogerä­ten: ein defektes Netzteil. Es kann schnell überhitzen und im Extremfall sogar in Flammen aufgehen. Werden derartige Bauteile vom Her steller zurückgeru­fen, sollten Verbrauche­r das unbedingt ernst nehmen. Hier ist auch...

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