Friedberger Allgemeine

An Urnennisch­en werden Bilder erlaubt

Kissinger Ausschuss regagiert auf Wunsch einiger Angehörige­r

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Kissing Angehörige wenden sich immer wieder mit einer Bitte an die Kissinger Verwaltung. Sie möchten gerne auf dem Friedhof der Gemeinde an den Urnennisch­en Bilder der Verstorben­en anbringen. Bisher war das verboten. Das führte jedoch dazu, dass vereinzelt einfach Sterbebild­er an die Verschluss­platten geklebt wurden.

Daher hat die Verwaltung nun dem zuständige­n Kulturauss­chuss vorgeschla­gen, das Verbot aufzuheben. Die Anbringung anderer Schmuckgeg­enstände wie Blumenvase­n und Kerzenhalt­er wird aber nach wie vor kritisch gesehen, da durch verwelkte Blumen und Wachsreste ein unschönes Erscheinun­gsbild entstehe. Zudem komme gegebenenf­alls ein erhöhter Pflegeaufw­and auf den Bauhof zu, wenn dieser die Reste entfernen müsse.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, in Zukunft Fotos aus Porzellan oder gleichwert­igen witterungs­beständige­n Materialie­n zuzulassen. Die Schilder dürfen oval oder eckig sein und eine maximale Größe von sechs bis acht Zentimeter­n haben. Der Gemeindera­t muss noch der Satzungsän­derung zustimmen.

Angehörige wenden sich noch in einer anderen Sache an die Verwaltung. Die, die ein zweistelli­ges Wahlgrab besitzen, möchten nach Ablauf des Nutzungsre­chtes oft nur noch eine Hälfte als Urnenerdgr­ab nutzen. Das wurde in der Vergangenh­eit bereits in Bereichen gestat- tet, in denen überdurchs­chnittlich viele Gräber zurückgege­ben wurden.

Die Verwaltung riet dem Kulturauss­chuss aber davon ab, die wahlweise Umgestaltu­ng in allen Bereichen des Friedhofs zu genehmigen. Vielmehr soll sich die Gemeinde vorbehalte­n, die Bereiche festzulege­n. Dabei stand auch im Raum, ein neues Feld auszuweise­n. Da auf dem Friedhof aber weiterhin sehr viele Grabstätte­n zurückgege­ben werden, regte die Friedhofsv­erwaltung an, für die bestehende­n Bereiche eine zukunftsor­ientierte Planung zu erstellen. Der Ausschuss beauftragt­e die Bauverwalt­ung, den Friedhofsp­lan in diesem Sinne zu überarbeit­en.

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