An Urnennischen werden Bilder erlaubt
Kissinger Ausschuss regagiert auf Wunsch einiger Angehöriger
Kissing Angehörige wenden sich immer wieder mit einer Bitte an die Kissinger Verwaltung. Sie möchten gerne auf dem Friedhof der Gemeinde an den Urnennischen Bilder der Verstorbenen anbringen. Bisher war das verboten. Das führte jedoch dazu, dass vereinzelt einfach Sterbebilder an die Verschlussplatten geklebt wurden.
Daher hat die Verwaltung nun dem zuständigen Kulturausschuss vorgeschlagen, das Verbot aufzuheben. Die Anbringung anderer Schmuckgegenstände wie Blumenvasen und Kerzenhalter wird aber nach wie vor kritisch gesehen, da durch verwelkte Blumen und Wachsreste ein unschönes Erscheinungsbild entstehe. Zudem komme gegebenenfalls ein erhöhter Pflegeaufwand auf den Bauhof zu, wenn dieser die Reste entfernen müsse.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, in Zukunft Fotos aus Porzellan oder gleichwertigen witterungsbeständigen Materialien zuzulassen. Die Schilder dürfen oval oder eckig sein und eine maximale Größe von sechs bis acht Zentimetern haben. Der Gemeinderat muss noch der Satzungsänderung zustimmen.
Angehörige wenden sich noch in einer anderen Sache an die Verwaltung. Die, die ein zweistelliges Wahlgrab besitzen, möchten nach Ablauf des Nutzungsrechtes oft nur noch eine Hälfte als Urnenerdgrab nutzen. Das wurde in der Vergangenheit bereits in Bereichen gestat- tet, in denen überdurchschnittlich viele Gräber zurückgegeben wurden.
Die Verwaltung riet dem Kulturausschuss aber davon ab, die wahlweise Umgestaltung in allen Bereichen des Friedhofs zu genehmigen. Vielmehr soll sich die Gemeinde vorbehalten, die Bereiche festzulegen. Dabei stand auch im Raum, ein neues Feld auszuweisen. Da auf dem Friedhof aber weiterhin sehr viele Grabstätten zurückgegeben werden, regte die Friedhofsverwaltung an, für die bestehenden Bereiche eine zukunftsorientierte Planung zu erstellen. Der Ausschuss beauftragte die Bauverwaltung, den Friedhofsplan in diesem Sinne zu überarbeiten.