Eine ethisch verwerfliche Machenschaft
Zum Beitrag „Verjährungsfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen“vom 2. Fe bruar:
Die Anlieger am „westlichen Teil der Römerstraße“mussten per amtlichen Bescheid der Gemeinde Kissing bereits 2004 die Gesamtkosten des Erschließungsaufwandes als Vorausleistung entrichten. Unmittelbar danach sind Bauleistungen mit Kosten von circa fünf Prozent der bezahlten Vorausleistungen angefallen. Auf Nachfrage nach fünf Jahren zum Fortgang weiterer Bauleistungen war die gemeindliche Antwort, dass weitere Leistungen erst nach Bedarf erfolgen, und bestätigte damit selbst, die Vorausleistung (bis 27000 Euro im Einzelfall) ohne Notwendigkeit und ohne dem Willen die Straße auszubauen, von den Anliegern kassiert zu haben. Erst nach fünf Jahren und sieben Monaten wird ein weiterer Bauleistungsteil hergestellt.
Heute nach nahezu 14 Jahren sind wesentliche Teile der Erschließungsanlage noch immer unvollendet, jedoch der für die Gesamtkosten von den Anliegern geleistete Geldbetrag, (nach Aussage der Gemeinde) aufgebraucht. Die Folge ist, dass die Anlieger zusätzlich zu ihrem Vermögensverlust (infolge eingebüßter Kapitalverzinsung) nun den Restausbau der Erschließungsanlage doppelt bezahlen müssen.
Selbst wenn es möglich wäre, sich als Bürgermeister mit Verwaltung hinter Gesetze, Verordnungen oder gar Prüfer zu verstecken, eine derartige Machenschaft ist ethisch verwerflich. Nach Paragraf 30 der Gemeindeordnung überwacht der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung, daher ist das mehrheitliche Verhalten „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“und auch nicht handeln ein Verstoß gegen Landesgesetz zum Schaden der Bürger.
Karl Kirstein, Kissing