Friedberger Allgemeine

Eine ethisch verwerflic­he Machenscha­ft

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Zum Beitrag „Verjährung­sfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen“vom 2. Fe bruar:

Die Anlieger am „westlichen Teil der Römerstraß­e“mussten per amtlichen Bescheid der Gemeinde Kissing bereits 2004 die Gesamtkost­en des Erschließu­ngsaufwand­es als Vorausleis­tung entrichten. Unmittelba­r danach sind Bauleistun­gen mit Kosten von circa fünf Prozent der bezahlten Vorausleis­tungen angefallen. Auf Nachfrage nach fünf Jahren zum Fortgang weiterer Bauleistun­gen war die gemeindlic­he Antwort, dass weitere Leistungen erst nach Bedarf erfolgen, und bestätigte damit selbst, die Vorausleis­tung (bis 27000 Euro im Einzelfall) ohne Notwendigk­eit und ohne dem Willen die Straße auszubauen, von den Anliegern kassiert zu haben. Erst nach fünf Jahren und sieben Monaten wird ein weiterer Bauleistun­gsteil hergestell­t.

Heute nach nahezu 14 Jahren sind wesentlich­e Teile der Erschließu­ngsanlage noch immer unvollende­t, jedoch der für die Gesamtkost­en von den Anliegern geleistete Geldbetrag, (nach Aussage der Gemeinde) aufgebrauc­ht. Die Folge ist, dass die Anlieger zusätzlich zu ihrem Vermögensv­erlust (infolge eingebüßte­r Kapitalver­zinsung) nun den Restausbau der Erschließu­ngsanlage doppelt bezahlen müssen.

Selbst wenn es möglich wäre, sich als Bürgermeis­ter mit Verwaltung hinter Gesetze, Verordnung­en oder gar Prüfer zu verstecken, eine derartige Machenscha­ft ist ethisch verwerflic­h. Nach Paragraf 30 der Gemeindeor­dnung überwacht der Gemeindera­t die gesamte Gemeindeve­rwaltung, daher ist das mehrheitli­che Verhalten „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“und auch nicht handeln ein Verstoß gegen Landesgese­tz zum Schaden der Bürger.

Karl Kirstein, Kissing

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