Friedberger Allgemeine

Ein Amt mit hohen Anforderun­gen

- VON THOMAS GOSSNER gth@friedberge­r allgemeine.de

Mit der Altersgren­ze für hauptberuf­liche Bürgermeis­ter ist es halt wie im richtigen Leben: Der eine ist mit Ende 50 reif für den Ruhestand, der andere fühlt sich auch mit 70 noch fit genug, um täglich in die Arbeit zu gehen. Eine allgemeing­ültige Regelung schafft manche Ungerechti­gkeiten – aber auch das trifft auf das Leben im Allgemeine­n zu.

Tatsache aber ist: Wer sein Amt als Bürgermeis­ter oder Landrat gewissenha­ft ausfüllt, der hat einen vollen Terminkale­nder und wenig Freizeit: Zu den behördenin­ternen Aufgaben kommen zahlreiche Sitzungen, repräsenta­tive Aufgaben und mitunter die Parteiarbe­it, die allesamt meist in die Abendstund­en oder aufs Wochenende fallen. Zudem ist auch der Umgang der Bürger mit ihren gewählten Vertretern nicht immer von Respekt geprägt, was ebenfalls an den Kräften zehren kann.

Der Gesetzgebe­r trägt diesen hohen Anforderun­gen Rechnung, indem nach zehn Jahren im Amt die Altersbezü­ge gesichert sind. Wer nach zwei Wahlperiod­en aufhören will, erleidet keinen finanziell­en Schaden. Die Entscheidu­ng kann also jeder individuel­l treffen – sofern sie ihm nicht der Wähler aus der Hand nimmt.

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