Ein Amt mit hohen Anforderungen
Mit der Altersgrenze für hauptberufliche Bürgermeister ist es halt wie im richtigen Leben: Der eine ist mit Ende 50 reif für den Ruhestand, der andere fühlt sich auch mit 70 noch fit genug, um täglich in die Arbeit zu gehen. Eine allgemeingültige Regelung schafft manche Ungerechtigkeiten – aber auch das trifft auf das Leben im Allgemeinen zu.
Tatsache aber ist: Wer sein Amt als Bürgermeister oder Landrat gewissenhaft ausfüllt, der hat einen vollen Terminkalender und wenig Freizeit: Zu den behördeninternen Aufgaben kommen zahlreiche Sitzungen, repräsentative Aufgaben und mitunter die Parteiarbeit, die allesamt meist in die Abendstunden oder aufs Wochenende fallen. Zudem ist auch der Umgang der Bürger mit ihren gewählten Vertretern nicht immer von Respekt geprägt, was ebenfalls an den Kräften zehren kann.
Der Gesetzgeber trägt diesen hohen Anforderungen Rechnung, indem nach zehn Jahren im Amt die Altersbezüge gesichert sind. Wer nach zwei Wahlperioden aufhören will, erleidet keinen finanziellen Schaden. Die Entscheidung kann also jeder individuell treffen – sofern sie ihm nicht der Wähler aus der Hand nimmt.