Friedberger Allgemeine

Millionen Katholiken sind zur Wahl aufgerufen

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● Pfarrgemei­nderäte in Deutschlan­d sind katholisch­e Gremien, die den Pfarrer bei der Leitung der Gemeinde unterstütz­en. Sie werden alle vier Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht gilt ab 14, das passive ab 16 Jahren.

● Die Größe des jeweiligen Gremiums bewegt sich je nach Größe der Pfar rei zwischen vier und 20 Mitglieder­n, wobei zu den gewählten Laien wei tere Berufene und hauptamtli­che Seel sorger hinzukomme­n.

● Bei der Wahl 2014 wurden mehr als 30 000 Frauen und Männer in die fast 4000 Pfarrgemei­nderäte in Bayern gewählt. Die Wahlbeteil­igung lag bei 18,5 Prozent. Wahlberech­tigt waren rund 5,9 Millionen Katholiken.

● Gewählt wird am 25. Februar im Wahllokal der Pfarrgemei­nde, zu der man gehört. Teilweise bieten Pfarreien auch schon vor oder nach der Abend messe am 24. Februar die Möglichkei­t zur Wahl. Die Öffnungsze­iten der Wahllokale sind von Pfarrei zu Pfarrei unterschie­dlich. Die Wahlberech­tig ten im Bistum Augsburg wurden bis Ende November über die Wahl per Pfarrbrief, Aushang oder im Gottes dienst informiert.

● Für eine „allgemeine Briefwahl“ha ben sich im Bistum Augsburg etwa 90 Pfarreien entschiede­n. Die Wahl er folgt dort ausschließ­lich per Brief; die Pfarrei stellt jedem Wahlberech­tigten Briefwahlu­nterlagen zu. (kna, wida)

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