Millionen Katholiken sind zur Wahl aufgerufen
● Pfarrgemeinderäte in Deutschland sind katholische Gremien, die den Pfarrer bei der Leitung der Gemeinde unterstützen. Sie werden alle vier Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht gilt ab 14, das passive ab 16 Jahren.
● Die Größe des jeweiligen Gremiums bewegt sich je nach Größe der Pfar rei zwischen vier und 20 Mitgliedern, wobei zu den gewählten Laien wei tere Berufene und hauptamtliche Seel sorger hinzukommen.
● Bei der Wahl 2014 wurden mehr als 30 000 Frauen und Männer in die fast 4000 Pfarrgemeinderäte in Bayern gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 18,5 Prozent. Wahlberechtigt waren rund 5,9 Millionen Katholiken.
● Gewählt wird am 25. Februar im Wahllokal der Pfarrgemeinde, zu der man gehört. Teilweise bieten Pfarreien auch schon vor oder nach der Abend messe am 24. Februar die Möglichkeit zur Wahl. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich. Die Wahlberechtig ten im Bistum Augsburg wurden bis Ende November über die Wahl per Pfarrbrief, Aushang oder im Gottes dienst informiert.
● Für eine „allgemeine Briefwahl“ha ben sich im Bistum Augsburg etwa 90 Pfarreien entschieden. Die Wahl er folgt dort ausschließlich per Brief; die Pfarrei stellt jedem Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen zu. (kna, wida)