Friedberger Allgemeine

Die Frustratio­n ist verständli­ch

- Ina@augsburger allgemeine.de

MINA KRESSE an kann die Frustratio­n von Elvira Martin verstehen. Ihren E-Scooter, den sie stolz „meinen Mercedes“nennt, hat sie noch nicht allzu lange. Von der Krankenkas­se Zuschüsse für das Gerät zu bekommen, war für die behinderte Frau ein Aufwand. Und jetzt ist der E-Scooter für die Frau, die auf öffentlich­en Nahverkehr angewiesen ist, auf einen Schlag ziemlich wertlos geworden – weil er 15 Zentimeter zu lang ist.

Elvira Martin steht stellvertr­etend für weitere Menschen, denen es ähnlich ergehen wird. Hier trifft es die, die ohnehin schon beeinträch­tigt und benachteil­igt sind. Den Stadtwerke­n darf man keinen Vorwurf machen. Sie folgen nur dem Erlass der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz, der für mehr Sicherheit in den öffentlich­en Verkehrsmi­tteln sorgen soll. Heutzutage muss nahezu alles geregelt und reguliert sein, um sich gegen etwaige rechtliche Konsequenz­en abzusicher­n. Würden die Stadtwerke-Fahrer die Vorschrift­en nicht einhalten und würde etwas passieren, müssten die Verantwort­lichen im Unternehme­n ihren Kopf hinhalten.

Wichtig ist, dass die Betroffene­n jetzt ausreichen­d informiert und beraten werden. Gefragt sind vor allem die Hersteller der verschiede­nen E-Scooter, die neuen Vorgaben für den öffentlich­en Nahverkehr zu berücksich­tigen. Gefordert sind sicherlich auch die Krankenkas­sen, Umrüstunge­n zu unterstütz­en. Für die ohnehin schon beeinträch­tigten Menschen geht es hier um die Teilnahme am normalen Leben.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? E Scooter, wie Elvira Martin einen fährt, dürfen im öffentlich­en Nahverkehr nur noch unter bestimmten Auflagen mitfahren. Auch die Augsburger Stadtwerke müssen sich an diesen bundesweit­en Erlass halten. Elvira Martin wird deshalb meist nicht mitgenomme­n.
Foto: Silvio Wyszengrad E Scooter, wie Elvira Martin einen fährt, dürfen im öffentlich­en Nahverkehr nur noch unter bestimmten Auflagen mitfahren. Auch die Augsburger Stadtwerke müssen sich an diesen bundesweit­en Erlass halten. Elvira Martin wird deshalb meist nicht mitgenomme­n.
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