Verkauft der Besitzer das Kegelzentrum?
Entwicklung Nachdem das Gebäude lange leer stand, gibt es jetzt Pläne, es kulturell zu nutzen. Gleichzeitig streiten Inhaber und Stadt wegen einer Solaranlage auf dem Dach. Ein Gerichtstermin nimmt nun eine unerwartete Wendung
Friedberg Das Friedberger Kegelzentrum steht vor allem deshalb im Blick der Öffentlichkeit, weil dort eine Kultur-Veranstaltungshalle entstehen könnte. Doch vor Gericht ging es diese Woche um eine andere Frage, nämlich: Darf Rainer Hahn auf dem Dach eine Solaranlage betreiben? Darüber streiten der Unternehmer und die Stadt, seit Hahn den Bau bei der Zwangsversteigerung 2013 erwarb. Die Stadt sieht die Fotovoltaikanlage als gewerbliche Nutzung, die laut Erbbaurechtvertrag für das Grundstück nicht zulässig ist. Hahn argumentiert unter anderem, die Einnahmen durch den Solarstrom seien nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um seine Unkosten für den leeren Bau an der Seestraße zu decken. Jetzt trafen sich die Parteien bei einem Zivilverfahren vor dem Landgericht in Augsburg. Ganz abgesehen davon, dass Richter Thomas Bartholy signalisierte, dass Hahn den Prozess verlieren würde, entwickelte sich dieser schnell anders als erwartet.
Gleich nach Beginn wurde klar, dass eine gütliche Einigung nicht möglich sein würde, wie die Rechtsanwälte Werner Zegowitz für die Stadt und Michael Faber für den Eigentümer bekräftigten. Daraufhin brachte Faber einen Verkauf des Kegelcenters an die Stadt ins Gespräch – das wäre eine neue Wendung in einer langen Geschichte.
Eröffnet wurde die Sportstätte 2004; damals gehörte sie dem Sportkegelverein und war eine der größten und modernsten Anlagen Schwabens. Der kleine Verein hatte sich Ende der 80er Jahre vom TSV abgelöst. Vorsitzender war – bis man in bösem Streit voneinander schied – Rainer Hahn. Der begeisterte Kegler trieb den Bau voran, bis die Stadt das Grundstück im Erbpachtvertrag und der Bayerische Landessportverband einen hohen Zuschuss gab. Die Kegler konnten das Projekt trotzdem nur durch ein Darlehen des Friedberger Unternehmers in Höhe von 457000 Euro stemmen. Nur wenige Jahre darauf lag die Sporteinrichtung aber darnieder. Hahn sagt heute, der Verein habe ein falsches Konzept verfolgt. Der Verein warf Hahn damals vor, unmäßig hohe Zinsen verlangt zu haben. Hahn bestritt das. Der Verein jedenfalls ging pleite.
Bei der folgenden Zwangsversteigerung war auch die Stadt an dem Bau interessiert, den sie mit einem Zuschuss und einer Bürgschaft von insgesamt über 40 000 Euro unterstützt hatte. Doch er fiel an den Hauptgläubiger. Dieser hatte einige Ideen, vom Dart-Center bis zur Asylunterkunft. Alle scheiterten. Hahn sagt, an der Stadt. Die Stadt sagt, an Hahn. Man wirft sich gegenseitig, gelinde gesagt, unkorrektes Verhalten vor. Trotzdem stand in all der Zeit offenbar ein Verkauf im Raum. Allerdings gab es laut dem städtischen Finanzreferenten Wolfgang Schuß nie ein konkretes Angebot Hahns. Dieser wiederum ist sauer auf die Stadt, die seiner Meinung nach zu knausrig ist.
Ein Gutachter hatte 2017 – damals gab es schon die Idee, den Bau zu einer Außenstelle des Augsburger Kulturparks West zu machen – den Verkehrswert des Gebäudes geschätzt. Dieser liegt bei 480 000 Euro. Hahn verlangt 565000 Euro, weil er „Zubehör“von 73000 Euro mit veräußern will. An diesem „Zubehör“– nämlich Küche und Kegelbahnen – hat die Stadt aber laut Schuß null Interesse. Richter Bartholy versuchte vergeblich, die Parteien auf eine Einigung einzunorden. Er schlug vor, die Stadt solle 500000 Euro zahlen (inklusive der umstrittenen Fotovoltaikanlage). Hahn verlangte 520000 und forderte, die Anlage gegen jährliche Pacht von 700 Euro bis zum Ende der Abschreibungsphase in sechs Jahren betreiben zu dürfen. Sie habe immerhin 140000 Euro gekostet.
Die Parteien haben einen Monat Zeit, in sich zu gehen. Dann will Bartholy das Urteil verkünden, das er schon vorwegnahm: „Die gewerbliche Nutzung der Fotovoltaikanlage ist klar, denn der Strom wird verkauft.“Verjährung bzw. Verwirkung ließ er nicht gelten. Hahn hatte argumentiert, Vertreter der Stadt hätten von der Anlage gewusst, zumal diese, 70 Quadratmeter groß, auf dem Gebäude prange. Darin, dass der Brief mit der Aufforderung zum Abbau just zwei Tage nach der Zwangsversteigerung bei ihm eintraf, sieht er als Schikane.
Schuß forderte ihn auf, schnell ein schriftliches Angebot einzureichen. Über einen Erwerb muss der Stadtrat entscheiden. Der tagt heute. Unter anderem wird der Haushalt 2018 beschlossen. Damit ist ein Kauf heuer ohnehin passé.