Nachspielzeit vor Gericht
Beim Landesligaspiel des TSV Stätzling gegen Bad Grönenbach kommt es zu einer Rangelei. Ist es wirklich eine Attacke oder soll nur eine Rote Karte für den Gegner provoziert werden?
Aichach Friedberg Dass zum Fußball auch Emotionen gehören, ist kein Geheimnis. Wenn aber mal die Gefühle richtig hochkochen, kommt es nicht selten zu Handgreiflichkeiten unter den Kontrahenten. Bei einer Landesliga-Partie zwischen dem FC Stätzling und dem TV Bad Grönenbach im vergangenen Oktober stürzte ein Spieler nach einem Schubser seines Gegners und brach sich dabei den Unterarm. Jetzt kam der Fall vor das Aichacher Amtsgericht.
Gegen Ende der Partie kam es zu einem Foulspiel, in dessen Folge ein Spieler des FC Stätzling zu Boden fiel. Der Ball rollte unmittelbar danach vor die Füße des Klägers, ein Teamkollege des zuvor gefoulten Spielers. Darauf setzte der Angeklagte vom TV Bad Grönenbach zur Grätsche gegen sein Opfer an. Dieser konnte der Attacke aber ausweichen.
Zunächst schildert der Angeklagte den weiteren Verlauf aus seiner Sicht. Er habe versucht, den Ball zu erobern. Als jener jedoch seiner Grätsche ausgewichen sei, habe sich die Lage zugespitzt. „Er kam auf mich zugelaufen, lautstark schimpfend und aggressiv“, so der Angeklagte: „Er kam mir sehr nahe, ich fühlte mich bedroht. Deshalb habe ich ihn zu meiner Verteidigung mit beiden Händen reflexartig von mir gestoßen.“Nach diesem, seiner Ansicht nach „leichten“, Schubser fiel sein Gegenspieler nach hinten um, stolperte mutmaßlich über den am Boden liegenden Stätzlinger Spieler und brach sich die Elle. „Das war kein Stoß, von dem ein gestandener Mann so umfällt“, sagt der Angeklagte. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits eine Gelbe Karte hatte, stand unter den Spielern des TV Bad Grönenbach der Vorwurf einer Schwalbe im Raum. „Meine Mitspieler sagten mir nach dem Spiel, dass man so eine Rote Karte für mich provozieren wollte“, berichtete der 27-jährige Angeklagte.
Ein Teamkollege des Opfers sah im Zeugenstand aber aufgrund des Spielstands keinen Grund zu dieser Annahme. „Wir waren kurz vor Ende in Führung, da hatten wir den Platzverweis für die Gegner gar nicht nötig“, erklärt er. Zudem sei der Schubser zu stark gewesen, um nur von „Notwehr“auszugehen.
Der Strafverteidiger des Angeklagten verwies auf die Schwalbe des Bayer Leverkusen Trainers Heiko Herrlich. „Schwalben müssen nicht immer einen bestimmten Grund haben“, so der Verteidiger.
Auf Wunsch des Richters stellte der Kläger den Schubser an ihm nach. „Ich weiß nicht, ob es an der Intensität des Stoßes lag oder daran, dass ich so blöd gefallen bin“, sagte das Opfer. Wie heftig die Attacke wirklich war, darüber wurden sich die Zeugen aus beiden Teams nicht einig. Nach kurzer Bedenkzeit verkündet der Richter das Urteil: „Ein Angriff gegen den Angeklagten lag nicht vor, weshalb mit dem Schubser keine Notwehr vorlag“, erklärte er. Da die Handgreiflichkeit der Auslöser für die Verletzung des Klägers war, muss der Angeklagte ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro an den Sozialdienst Katholischer Frauen zahlen. „Ich hoffe, dass das für Sie ein kleiner Denkzettel ist“, gibt der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.
Das Opfer musste übrigens nach dem Foul ins Krankenhaus und operiert werden, das Spiel endete mit 3:0 für den FC Stätzling.