Friedberger Allgemeine

Günstiges Bauland für junge Familien

Dasing vergibt Grundstück­e in Zukunft nach neuen Kriterien. Grund dafür ist eine aktuelle EU-Richtlinie

- VON MAREIKE KÖNIG

Dasing Die EU-Kommission liegt zwar gut 700 Kilometer von Dasing entfernt. Als der Dasinger Gemeindera­t am Donnerstag­abend zusammenka­m, waren die EU und ihre Normen jedoch auch im Wittelsbac­her Land ganz präsent. Denn die Räte haben darüber entschiede­n, nach welchen Kriterien die Gemeinde in Zukunft ihre Bauplätze verteilt. Zuletzt gab es sehr viele Bewerber um die Grundstück­e. Die Nachfrage trieb die Preise in die Höhe. Momentan liegt der Marktpreis für einen Quadratmet­er Bauland in Dasing bei rund 380 Euro. Das sind fast 200 Euro über dem Durchschni­tt des Bezirks Schwaben.

In den letzten Jahren hat die Gemeinde in Taiting, Laimering und Dasing insgesamt 59 neue Bauplätze geschaffen. Davon wurden bis zum Sommer 2017 fast alle verkauft. Bis auf vier im Neubaugebi­et Am Römerring.

Weil im Februar des vergangene­n Jahres die EU eine neue Richtlinie für die Vergabe von Grundstück­en herausgege­ben hat, die für sämtliche Kommunen in ganz Europa gilt, muss nun auch Dasing bei seinem Vergabemod­ell nachbesser­n. Vor allem, wenn die Gemeinde in Zukunft Grundstück­e zu subvention­ierten Preisen verkaufen möchte. Diesen Weg gehen immer mehr Kommunen in Gebieten, in denen die Marktpreis­e für Grundstück­e so hoch sind, dass sich Einheimisc­he das Bauen nicht mehr leisten können. Viele Gemeinden in der Region München und in Oberbayern haben inzwischen ein sogenannte­s Einheimisc­henmodell, nach dem sie subvention­iertes Bauland vergeben.

Das Modell ist eine Art Bonussyste­m, das Bewerber, die aus der Gemeinde kommen, einen höheren Wert zuweist als Interessie­rten, die neu zuziehen wollen. Aber nur in einem bestimmten Rahmen. Das geben die EU-Richtlinie­n so vor. In dem Einheimisc­henmodell, auf das sich die Dasinger Räte nach ausführlic­her Diskussion einigten, können die Bewerber deshalb für maximal fünf Jahre, die sie in Dasing gelebt haben, Bonuspunkt­e erhalten. Darüber ist der Punktebetr­ag gedeckelt. Auch wenn sie in der Gemeinde ehrenamtli­ch tätig sind oder ihre Arbeitsste­lle in Dasing haben, berücksich­tigt die Gemeinde davon im Verfahren nur fünf Jahre. Insgesamt machen diese ortsbezoge­nen Kriterien die Hälfte der Gesamtpunk­tzahl aus, die Grundstück­sbewerber im Bewerbungs­prozess erhalten können. Die andere Hälfte der Punktezahl orientiert sich an sozialen Kriterien. Hier berücksich­tigt die Gemeinde Einkommen, Familienst­and, Anzahl der Kinder und Behinderun­gen.

Weil Dasing die Grundstück­e im Einheimisc­henmodell subvention­iert, müssen Bewerber auch eine entspreche­nde Bedürftigk­eit nachweisen. Grundsätzl­ich dürfen sich überhaupt nur Paare bewerben, die gemeinsam nicht mehr als 102000 Euro pro Jahr verdienen. Pro Kind gibt es einen Freibetrag von 7000 Euro. Für alleinsteh­ende Bewerber gilt entspreche­nd der Betrag in halber Höhe. Außerdem dürfen die Bewerber noch kein Wohneigent­um in Dasing besitzen. Und nur wer maximal Vermögen in Höhe des Grundstück­swertes besitzt, darf sich nach dem neuen Einheimisc­henmodell für Bauland bewerben (siehe Infokasten).

Für den Fall, dass die Gemeinde in Zukunft Bauland nicht subvention­iert, also zu Marktpreis­en, verkaufen möchte, haben die Räte außerdem in der Sitzung noch über ein zweites Verfahren abgestimmt. Im sogenannte­n freien Modell wird in Zukunft ein identische­s Bonussyste­m wie im Einheimisc­henmodell zum Einsatz kommen. Nur, dass im freien Modell keine Einkommens­und Vermögensg­renzen für die Bewerbung gelten.

Interessen­ten, die auf einen Bauplatz in Dasing hoffen, aber nur im freien Modell eine Chance hätten, müssen allerdings erst einmal ein paar Jahre warten, bis sie von der Gemeinde wieder Bauland kaufen können. Denn die Räte stimmten in der Sitzung dafür, die verblieben­en Plätze im Neubaugebi­et Am Römerring nach dem Einheimisc­henmodell zuzuteilen. Die Preise für die Grundstück­e legt die Gemeinde in den nächsten Wochen fest. Am 30. April startet dann das Bewerbungs­verfahren.

Gemeinden dürfen Einheimisc­he vorziehen

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Symbolfoto: Bastian Hörmann

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