Die Ex als „Schlampe“beschimpft
60-Jähriger unterstellt der Frau, Beweise gefälscht zu haben
Aichach Als „Schlampe“beschimpfte ein 60-Jähriger aus Aichach seine 52-jährige frühere Lebensgefährtin. Das war nur eine von vielen Beleidigungen, die sich die Frau während der mehrjährigen Beziehung anhören musste. Einen Grund, sich dafür zu entschuldigen, sah der Mann vor dem Aichacher Amtsgericht nicht. Gegen den Strafbefehl von 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro) hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zur öffentlichen Verhandlung. Der Angeklagte gab die Beleidigung zu, bestand aber darauf, sie in einem anderen Zusammenhang gesagt zu haben. Richter Walter Hell glaubte jedoch der Frau.
Rund sechs Jahre führte das Paar eine On-off-Beziehung, in der Beleidigungen offensichtlich an der Tagesordnung waren. Die Frau sagte aus, sie habe den Mann 2016 rausgeworfen, „weil er mich ständig beschimpft hat, dass ich nicht richtig ticke“. Dabei sei der Angeklagte extrem laut geworden. „Ich hatte Angst vor ihm“, so die Frau.
Trotzdem fuhren die beiden Mitte 2017 zusammen in den Urlaub. Als sie ihn wegen eines Zuschusses für die Reisekasse angesprochen habe, sei sie von ihm als „charakterlos“bezeichnet worden, erzählte die Frau. Seitdem gingen die beiden getrennte Wege. Der Angeklagte rief
Das Opfer ist seit 26 Jahren schwer krank
aber immer wieder an. Zuletzt Ende Januar, weil er angeblich seine Sachen aus ihrer Wohnung holen wollte. Zuerst sei die Stimmung ganz gut gewesen, dann sei der Mann wieder lauter geworden, sagte die Frau aus.
Sie leidet seit rund 26 Jahren an einer schweren Krankheit. Deshalb sei sie nervlich nicht mehr so belastbar, so die Frau. Zum Prozess brachte sie einen Ausdruck ihres Telefonanbieters mit, auf dem die Anrufe der vergangenen Monate verzeichnet waren. Konkret ging es darum, ob der 60-Jährige sie an einem bestimmten Tag im August 2017 angerufen hatte. Laut Anklage soll er sie bei diesem Anruf als „Schlampe“bezeichnet haben.
Der Angeklagte vertrat jedoch die Auffassung, dass der Ausdruck ein paar Monate vorher in einem anderen Zusammenhang gefallen sei. Staatsanwältin Melanie Gogolov glaubte ihm nicht. Sie bezog sich auf die Aussage der Polizeibeamtin. Auf sie hatte die Frau einen ängstlichen Eindruck gemacht.
Punkte, die für den Angeklagten sprachen, sah Staatsanwältin Gogolov keine. Gegen ihn wertete sie, dass er schon wegen Betrugs verurteilt ist. Gogolov forderte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 40 Euro (3200 Euro). Der Vertreter der Nebenklage überließ die Höhe des Strafmaßes dem Gericht.
Aus Sicht von Verteidiger Moritz Wahlster-Bode wies die Aussage der Frau erhebliche Widersprüche auf. Er forderte Freispruch.
Richter Hell hielt die 52-Jährige für keine „kriminalistisch gewiefte Zeugin, die Aufnahmen fälscht“. Dass sie die Reihenfolge von Ereignissen durcheinanderbrachte, sei Ausdruck ihrer Krankheit, so der Richter. Er verurteilte den Angeklagten letztlich wegen Beleidigung wieder zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro (40 Tagessätze à 50 Euro).