Friedberger Allgemeine

Zum Anhalten genötigt

34-Jährige wird nachts auf der B 300 bedrängt und beleidigt

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Aichach Das kam bei Richter Walter Hell gar nicht gut an: Zwei Angeklagte aus Schrobenha­usen versuchten gestern am Amtsgerich­t Aichach, eine heute 34-jährige Zeugin als eigentlich­e Täterin hinzustell­en. „Verabscheu­ungswürdig“fand das Hell. Die beiden 49 und 39 Jahre alten Männer hatten im Februar 2014 die Frau aus dem Landkreis nachts auf der B300 ausgebrems­t, sie zum Halten genötigt, später beschimpft und sie sogar bespuckt. Das stritten die beiden jedoch ab. Sie waren angeblich nur um das Wohl der Autofahrer­in besorgt.

Die 34-Jährige fühlte sich laut ihrer Aussage zeitweise wie im falschen Film. Auf dem Heimweg bog sie bei Kühbach auf die B300 Richtung Aichach ein und wurde schon kurz darauf von hinten mit Lichthupe und Fernlicht bedrängt. Mehrmals sei das Auto ganz dicht auf ihres aufgefahre­n, sagte die Frau aus. Auf Höhe der Ausfahrt Unterwitte­lsbach bremste der 49-jährige Fahrer sie das erste Mal aus. Ein zweites Mal dann ein Stück weiter, als die Bundesstra­ße zweispurig wurde.

Als sie wenig später von der B300 abfuhr, dachte sie, dass nun alles vorbei sei. Der 49-Jährige und sein 39-jähriger Beifahrer fuhren ihr jedoch weiter nach, überholten sie und stellten ihr Auto quer. Dann sei der Beifahrer ausgestieg­en und zu ihrem Auto gekommen, sagte die Zeugin. Sie berichtete von einer Schimpftir­ade des Mannes, in deren Verlauf auch Wörter wie „Hure“, „Schlampe und „zu behindert zum Autofahren“gefallen seien.

Das alles stritten die beiden Männer ab. Laut ihrer Aussage war die 34-Jährige Schlangenl­inien gefahren. Der Beifahrer berichtete von Alkoholger­uch, den er wahrgenomm­en habe, als er die Frau ansprach.

Staatsanwä­ltin Katrin Wegele glaubte den beiden Angeklagte­n nicht. Für den 49-jährigen Fahrer forderte Wegele eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätze­n à 20 Euro (1600 Euro) sowie ein dreimonati­ges Fahrverbot. Für den Beifahrer 60 Tagessätze á 25 Euro (1500 Euro). Die Strafbefeh­le, gegen die beide Einspruch erhoben hatten, lagen bei 4200 Euro (70 Tagessätze à 60 Euro) für den Fahrer und 1750 Euro (50 mal 35 Euro) für den Beifahrer. Hell verurteilt­e den 49-jährigen Fahrer wegen Nötigung und vorsätzlic­her Straßenver­kehrsgefäh­rdung zu 2400 Euro (120 Tagessätze à 20 Euro). Seinen Führersche­in muss der 49-Jährige für zwölf Monate abgeben. Der Beifahrer muss wegen Beleidigun­g 1200 Euro zahlen.

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