Zum Anhalten genötigt
34-Jährige wird nachts auf der B 300 bedrängt und beleidigt
Aichach Das kam bei Richter Walter Hell gar nicht gut an: Zwei Angeklagte aus Schrobenhausen versuchten gestern am Amtsgericht Aichach, eine heute 34-jährige Zeugin als eigentliche Täterin hinzustellen. „Verabscheuungswürdig“fand das Hell. Die beiden 49 und 39 Jahre alten Männer hatten im Februar 2014 die Frau aus dem Landkreis nachts auf der B300 ausgebremst, sie zum Halten genötigt, später beschimpft und sie sogar bespuckt. Das stritten die beiden jedoch ab. Sie waren angeblich nur um das Wohl der Autofahrerin besorgt.
Die 34-Jährige fühlte sich laut ihrer Aussage zeitweise wie im falschen Film. Auf dem Heimweg bog sie bei Kühbach auf die B300 Richtung Aichach ein und wurde schon kurz darauf von hinten mit Lichthupe und Fernlicht bedrängt. Mehrmals sei das Auto ganz dicht auf ihres aufgefahren, sagte die Frau aus. Auf Höhe der Ausfahrt Unterwittelsbach bremste der 49-jährige Fahrer sie das erste Mal aus. Ein zweites Mal dann ein Stück weiter, als die Bundesstraße zweispurig wurde.
Als sie wenig später von der B300 abfuhr, dachte sie, dass nun alles vorbei sei. Der 49-Jährige und sein 39-jähriger Beifahrer fuhren ihr jedoch weiter nach, überholten sie und stellten ihr Auto quer. Dann sei der Beifahrer ausgestiegen und zu ihrem Auto gekommen, sagte die Zeugin. Sie berichtete von einer Schimpftirade des Mannes, in deren Verlauf auch Wörter wie „Hure“, „Schlampe und „zu behindert zum Autofahren“gefallen seien.
Das alles stritten die beiden Männer ab. Laut ihrer Aussage war die 34-Jährige Schlangenlinien gefahren. Der Beifahrer berichtete von Alkoholgeruch, den er wahrgenommen habe, als er die Frau ansprach.
Staatsanwältin Katrin Wegele glaubte den beiden Angeklagten nicht. Für den 49-jährigen Fahrer forderte Wegele eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 20 Euro (1600 Euro) sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Für den Beifahrer 60 Tagessätze á 25 Euro (1500 Euro). Die Strafbefehle, gegen die beide Einspruch erhoben hatten, lagen bei 4200 Euro (70 Tagessätze à 60 Euro) für den Fahrer und 1750 Euro (50 mal 35 Euro) für den Beifahrer. Hell verurteilte den 49-jährigen Fahrer wegen Nötigung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu 2400 Euro (120 Tagessätze à 20 Euro). Seinen Führerschein muss der 49-Jährige für zwölf Monate abgeben. Der Beifahrer muss wegen Beleidigung 1200 Euro zahlen.