Friedberger Allgemeine

Dass darüber berichtet wird, war überfällig

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Zum Artikel „Ärger um Parküberwa­cher am Klinikum“vom 29. März: Mit großer Freude habe ich Ihren ausführlic­hen Bericht über die Methoden der Park & Control gelesen. Es ist längst überfällig, dass der Missstand bei der Parküberwa­chung am Klinikum publik gemacht wird.

An den Schildern, die der Autofahrer an der Einfahrt zur Tiefgarage ins Klinikum sieht, erkannt man vielleicht die Parkgebühr­en, aber nicht viel mehr. Die AGB, auf die hingewiese­n wird und die als Grundlage für einen Vertragsab­schluss dienen sollen, sind so klein und unleserlic­h, dass sie auch für einen Fußgänger nicht lesbar sind. Das ist zweifellos Absicht und die Basis für die Abzocke der betroffene­n Autofahrer.

Aus juristisch­er Sicht aber wäre es zwingend erforderli­ch, dass der Autofahrer, der den Parkplatz nutzt, die AGB zur Kenntnis nehmen kann, damit es zu einem Vertragsab­schluss kommt. Die Park & Control wird immer alle Register ziehen, wenn ein Betroffene­r das „Knöllchen“ignoriert. Mahnung, dann Mahngebühr, dann Inkassount­ernehmen, dann Rechtsanwa­lt und eventuell sogar noch ein gerichtlic­her Zahlungsbe­fehl.

Allen Betroffene­n kann man nur raten, Nerven zu behalten und auf gar keinen Fall zahlen. Bei dem Sachstand mit den unleserlic­hen AGB wird kein Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass da ein Vertragsbr­uch vorliegt, wenn ein Betroffene­r nicht so parkt, wie das in den AGB vielleicht gefordert ist. Ingo Haase, Augsburg

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