Dass darüber berichtet wird, war überfällig
Zum Artikel „Ärger um Parküberwacher am Klinikum“vom 29. März: Mit großer Freude habe ich Ihren ausführlichen Bericht über die Methoden der Park & Control gelesen. Es ist längst überfällig, dass der Missstand bei der Parküberwachung am Klinikum publik gemacht wird.
An den Schildern, die der Autofahrer an der Einfahrt zur Tiefgarage ins Klinikum sieht, erkannt man vielleicht die Parkgebühren, aber nicht viel mehr. Die AGB, auf die hingewiesen wird und die als Grundlage für einen Vertragsabschluss dienen sollen, sind so klein und unleserlich, dass sie auch für einen Fußgänger nicht lesbar sind. Das ist zweifellos Absicht und die Basis für die Abzocke der betroffenen Autofahrer.
Aus juristischer Sicht aber wäre es zwingend erforderlich, dass der Autofahrer, der den Parkplatz nutzt, die AGB zur Kenntnis nehmen kann, damit es zu einem Vertragsabschluss kommt. Die Park & Control wird immer alle Register ziehen, wenn ein Betroffener das „Knöllchen“ignoriert. Mahnung, dann Mahngebühr, dann Inkassounternehmen, dann Rechtsanwalt und eventuell sogar noch ein gerichtlicher Zahlungsbefehl.
Allen Betroffenen kann man nur raten, Nerven zu behalten und auf gar keinen Fall zahlen. Bei dem Sachstand mit den unleserlichen AGB wird kein Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass da ein Vertragsbruch vorliegt, wenn ein Betroffener nicht so parkt, wie das in den AGB vielleicht gefordert ist. Ingo Haase, Augsburg