Ex Polizist verurteilt
Werner Böhm wegen übler Nachrede verurteilt. Kühbachs Bürgermeister Lotterschmid hatte ihn angezeigt
Ein pensionierter Polizist unterstellt einem Bürgermeister, dass er kriminell ist. Der kuriose Streit endete vor Gericht.
Aichach Friedberg Ein pensionierter Polizist unterstellt einem Bürgermeister, dass er kriminell ist. Das hat Werner Böhm nach Ansicht des Amtsgerichts Aichach in Schreiben unter anderem an Medien getan. Darin behauptete er, Kühbachs Bürgermeister Johann Lotterschmid habe den Mitarbeitern seiner Gemeinde mit Abmahnungen gedroht, wenn sie das von Böhm initiierte Bürgerbegehren gegen den Neubau der Kläranlage unterzeichnen.
Das wertete Richter Walter Hell nun als üble Nachrede gegen eine Person des öffentlichen Lebens. Er verurteilte den 68-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Schon zwei Mal versuchte Böhm, mit Bürgerbegehren den Neubau der Klär- anlage zu verhindern. Beide Male lehnte der Kühbacher Gemeinderat das Begehren wegen rechtlicher Mängel ab. Aktuell ist beim Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage Böhms gegen diese Entscheidung anhängig. Nach Ansicht des 68-Jährigen ist es vor allem der Rathauschef, der dem Bürgerbegehren feindlich gegenübersteht.
Als vermeintlichen Beweis schrieb er im Juli 2017, dass Lotterschmid „Gemeindebediensteten die Teilnahme (Unterschriftengebung) mit Androhung einer Abmahnung“untersagt habe. Böhm sah darin unter anderem ein „hohes Maß an Befangenheit und Voreingenommenheit“, das an den Pranger müsse. Lotterschmid wehrte sich mit einer Strafanzeige gegen die Behauptungen Böhms. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nahm der Angeklagte mit unwahren Behauptungen über den Bürgermeister in Kauf, dass diese in regionalen Medien zu lesen sein würden. Staatsanwalt Martin Neumann: „Dem Angeklagten war bewusst, dass die Veröffentlichung dieser Worte geeignet war, den Bürgermeister der Gemeinde Kühbach in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.“Lotterschmid sagte vor Gericht aus, er habe bis auf seinen Geschäftsstellenleiter mit keinem Mitarbeiter der Gemeinde über das Bürgerbegehren gesprochen. Von den Vorwürfen Böhms gegen ihn wisse er schon seit einer Bürgerversammlung vor zwei Jahren. Damals habe er sie noch nicht ernst genommen, so Lotterschmid. Das änderte sich, als Böhm seine Vorwürfe im vergangenen Jahr öffentlich machte.
Böhm stützte sich dabei auf eine Unterhaltung im Ort. Danach hatte ein Gemeindemitarbeiter angeblich gesagt, dass der Bürgermeister ihm mit Abmahnung gedroht habe, wenn er das Begehren unterschreibe. Das habe er nie gesagt, versicherte dieser Mitarbeiter jetzt vor Gericht. Er habe jedoch Befürchtungen dieser Art gehegt, sagte er aus. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass Böhm diese Befürchtung als Ansatz für seine Behauptung nahm. Wohl wissend, dass sie unwahr ist. Damit sei der Angeklagte deutlich übers Ziel hinausgeschossen, so Neumann. „Das ist nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.“Er forderte eine neunmonaseinen tige Bewährungsstrafe. Verteidiger Reinhard Baade plädierte dagegen für Freispruch. Er ging davon aus, dass Böhm von der Wahrheit der Geschichte überzeugt gewesen war. In seinem Schlusswort zeigte sich der 68-Jährige nicht einsichtig. Es habe sich bestätigt, dass Lotterschmid dem Begehren feindlich gegenüberstehe, sagte Böhm.
„Sie basteln sich etwas zusammen, das Ihnen taugt“, sagte Richter Hell. Er verurteilte ihn zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss Böhm 2000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Bei einer politischen Auseinandersetzung müsse man ertragen, dass mit harten Bandagen gekämpft werde, so Hell. „Aber alles hat seine Grenze.“Zu Böhm sagte er: „Niemand gibt Ihnen einen Maulkorb. Aber beachten Sie künftig die Grenzen.“
Nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt