Heftiger Streit um Polizeigesetz
Kritik an Eingriffen in Privatsphäre
München Polizisten in Bayern sollen künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Dies sieht das neue Polizeiaufgabengesetz vor, das in rund einem Monat im Landtag verabschiedet werden soll. SPD, Freie Wähler und Grüne warfen der CSU gestern vor, die Bürgerrechte immer weiter einzuschränken und der Polizei unverhältnismäßige Kompetenzen zuteilen zu wollen.
„Was die CSU will, sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die sich nicht rechtfertigen lassen“, sagte Franz Schindler (SPD). Die Freien Wähler forderten von der CSU mehr Vertrauen in die Bevölkerung. Die Bürger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Eva Gottstein. Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, kündigte – wie zuvor bereits SPD und Linke – eine Verfassungsklage an. Die Mehrheit der Menschen in Bayern sei gegen zusätzliche Kompetenzen für Polizisten bei der Überwachung ohne konkrete Gefahr, sagte Schulze. Sie berief sich auf eine von ihrer Fraktion in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Demnach seien weniger als 40 Prozent der Bevölkerung dafür, dass der Polizei auch ohne konkrete Gefahr weitere Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre erlaubt werden sollen. 2403 Menschen waren gefragt worden. „Die Bürger erteilen dem Überwachungswahn der CSURegierung eine klare Absage“, sagte Schulze und rief zu Protesten auf.
Die CSU-Redner – allen voran Innenminister Joachim Herrmann – warfen der Opposition eine Desinformationskampagne vor. Ihm gehe es darum, mit dem Gesetz die Freiheit in Bayern zu verteidigen und die Bürger zu beschützen, sagte Herrmann. Wiederholt verteidigte der Minister den Begriff der „drohenden Gefahr“, der nach Ansicht der Kritiker Polizeiaktionen wie Telefonüberwachungen ohne konkrete Hinweise ermöglicht: „Ein frühzeitiges, konsequentes Handeln kann zur Gefahrenabwehr notwendig sein.“Wer anderes behaupte, rede „groben Unfug“.