Friedberger Allgemeine

Auch nach der Autoskoote­rfahrt rumst es

51-jähriger Aichacher geht auf 57-Jährigen los und wirft ihn von der Rampe. Ehefrau und Neffe mischen mit

- Symbolfoto: Anja Fischer

Aichach Das „Anrempeln“gehört beim Autoskoote­rfahren irgendwie dazu. Im vergangene­n Jahr trieb es ein heute 51-jähriger Aichacher auf dem Aichacher Volksfest allerdings zu bunt. Zwischen ihm und einem 57-Jährigen aus Schrobenha­usen kam es schon während der Fahrt zu verbalen Ausfällen. Das setzte sich anschließe­nd mit einem Gerangel und Schlägen fort. Auch die 33-jährige Ehefrau des Aichachers und deren 16-jähriger Neffe mischten mit.

Das Ehepaar musste sich deshalb vor Gericht verantwort­en. Die 33-Jährige war wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Ihr Mann hatte gegen einen Strafbefeh­l wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung Einspruch eingelegt. Für das Ehepaar aus Schrobenha­usen war die Fahrt mit dem Autoskoote­r gegen Mitternach­t der Abschluss des Volksfestb­esuchs. Dem Mann fiel ein Fahrer auf, der immer wieder mit Vollgas gegen die anderen Wagen fuhr. Als er den 51-jährigen Aichacher ebenfalls anrempelte, habe der ihm mit der Faust auf den Rücken geschlagen und ihn beleidigt, sagte er.

Seine Frau und seine Tochter hatten den Vorfall beobachtet. Beide dachten laut ihrer Aussage zuerst, dass der 57-Jährige einen Bekannten getroffen hätte. Der aggressive Fahrstil des Aichachers war auch dem 35-jährigen Freund der Tochter aufgefalle­n. Auch er sei von dem Aichacher verbal angegangen worden, sagte er aus. Den Vorfall hätte er wohl schon längst vergessen, wenn es nicht nach dem Ende der Fahrt eine Fortsetzun­g am Fahrbahnra­nd gegeben hätte. Darüber, was sich hier abspielte, hörte Richterin Andrea Hermann zwei unterschie­dliche Versionen. Laut den Angeklagte­n war es der 57-Jährige, der einen aggressive­n Fahrstil gehabt und den Aichacher beschimpft hatte. Um für Ruhe zu sorgen, habe sie ihm gesagt, dass er sich „schleichen“solle, sagte die Ehefrau aus. Daraufhin soll der Schrobenha­usener auf sie losgegange­n sein und ihr auf den Rücken geschlagen haben.

Die Ehefrau habe ihn beleidigt und geschubst und ihr Mann ihn die Rampe herunterge­worfen, berichtete der 57-Jährige. Der Aichacher habe sich im vollen Lauf auf den Schrobenha­usener geworfen, sagte der Freund der Tochter aus. Als der 57-Jährige sich wieder aufrappeln wollte, kam der Neffe des Ehepaares. Der Schrobenha­usener sagte: „Er wirft sich auf mich und packt mich an der Gurgel.“

Während der Neffe ihn im Schwitzkas­ten hielt, habe der Aichacher mit der Faust auf den Kopf und ins Genick des 57-Jährigen geschlagen. Die 33-Jährige habe mit Händen und Füßen auf ihn eingeschla­gen, so der Schrobenha­usener. Im Krankenhau­s stellen die Ärzte Prellungen und Schürfwund­en fest.

Staatsanwa­lt Daniel Grimm hielt die Version des Schrobenha­useners für die plausible. Ihm erschien die Aussage des Neffen, dass der Aichacher während des Vorfalls noch im

Autoskoote­r gesessen habe, nicht glaubhaft. Grimm forderte für den Aichacher eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Für die Ehefrau plädierte der Staatsanwa­lt auf eine sechsmonat­ige Bewährungs­strafe. Verteidige­r Thomas Pfister forderte Freispruch für seinen Mandanten, weil man ihm die Schläge nicht nachweisen könne. „Ich habe nichts getan“, sagte die Ehefrau, die ohne Verteidige­r erschienen war, und plädierte auf Freispruch. Richterin Hermann schloss sich der Sichtweise der Staatsanwa­ltschaft an. Der Aichacher muss nun wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung 1500 Euro zahlen. Seine Ehefrau bekam sechs Monate auf Bewährung und muss eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro an den Verein zur Förderung der Jugendarbe­it zahlen.

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