Meringer Bauausschuss bleibt beim Nein
Pläne eines Bauherrn sorgen für Kontroverse zwischen der Marktgemeinde und dem Landratsamt. Er will an der Lenbachstraße ein Mehrfamilienhaus errichten. Doch fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein?
Mering Für Diskussionsstoff sorgten in der Sitzung des Meringer Bauausschusses wieder einmal die Pläne eines Bauherrn, an der Lenbachstraße ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten sowie 16 Tiefgaragenplätzen zu errichten. Schon seit einem Jahr streiten Gemeinde und Landratsamt über die Frage, ob sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt.
Tut es nicht, hatten die Ausschussmitglieder bereits im April vorigen Jahres festgestellt und den Vorbescheidsantrag mit 9:3 Stimmen abgelehnt. Doch diese Verwei- gerung des gemeindlichen Einvernehmens, wie es offiziell heißt, bezeichnete das Landratsamt sieben Monate später als nicht rechtmäßig: Mit Bezug auf verschiedene Referenzobjekte in der Umgebung schrieb die Behörde, der Neubau sei genehmigungsfähig. Ist er nicht, bekräftigten die Meringer dann Anfang dieses Jahres ihre Ablehnung, denn auch die Erschließung war zu diesem Zeitpunkt nicht gesichert.
Nun änderten die Fachleute im Landratsamt ihre bisherige Ansicht und stellten vor wenigen Wochen fest, das Maß der baulichen Nutzung passe zwar doch nicht zur Umgebung, aber nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches könne man im Einzelfall davon absehen.
Auch im Bauausschuss gab es gegensätzliche Meinungen. So forderte Götz Brinkmann „gleiches Recht für alle“und sprach sich für eine Genehmigung aus; das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler und Georg Resch konnten sich eine Nachverdichtung zwar vorstellen, betonten aber, es komme auf die Art und Weise an.
Bei dem Vorbescheidsantrag für die Lenbachstraße handle es sich um einen kompletten Neubau, nicht um eine Änderung oder Erweiterung. „Man muss schon Rücksicht auf das ganze Viertel nehmen“, sagte Gemeinderat Georg Resch. Als Fazit wurde der Antrag mit 9:4 Stimmen erneut abgelehnt. Dem Marktgemeinderat empfiehlt der Ausschuss, einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen, „um künftige Nachverdichtungen in eine städtebauliche Verträglichkeit zu lenken“, wie es im Beschluss weiter heißt.