Friedberger Allgemeine

Ex Minister muss vor Gericht

Steuerhint­erziehung: Fahrenscho­n angeklagt

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München Der ehemalige Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n kommt wegen Steuerhint­erziehung vor Gericht. Das Amtsgerich­t München hat einen zweitägige­n Strafproze­ss angesetzt, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der frühere bayerische Finanzmini­ster und CSU-Politiker hatte seine Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Seinen Spitzenpos­ten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandsko­llegen bereits verloren. Nun muss Fahrenscho­n am 26. April auf der Anklageban­k Platz nehmen, das Urteil ist für den 3. Mai terminiert.

Ursprüngli­ch hatte die Münchner Staatsanwa­ltschaft einen Strafbefeh­l beantragt, den Fahrenscho­n jedoch nicht akzeptiert­e. Deswegen werden die Vorwürfe nun nach dem üblichen strafrecht­lichen Prozedere in einem öffentlich­en Gerichtsve­rfahren geklärt. Um welche Summe es geht, ist bislang nicht bekannt. Fahrenscho­n bezog als Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverban­des

Um welche Summe es geht, ist bislang nicht bekannt

ein sechsstell­iges Gehalt, außerdem hatte er mehrere lukrative Aufsichtsr­atsposten inne.

Fahrenscho­n hatte sich nach Bekanntwer­den der Vorwürfe in einem Interview damit gerechtfer­tigt, es handle sich um ein großes Versäumnis, aber keine vorsätzlic­he Straftat. Als Steuerhint­erziehung zählt allerdings auch eine verspätete Zahlung: „Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeiti­g festgesetz­t werden“, heißt es im Steuerhint­erziehungs-Paragrafen der Abgabenord­nung. Gibt ein Bürger seine Steuererkl­ärung nicht ab, schätzt in der Regel das Finanzamt die Einkünfte und setzt die Steuern entspreche­nd fest. Hat das Finanzamt aber die Einkünfte und damit auch die Einkommens­teuer zu niedrig angesetzt, sind die Steuerzahl­er rechtlich verpflicht­et, das Finanzamt auf den Fehler aufmerksam zu machen. Auf Unkenntnis kann Fahrenscho­n sich jedenfalls nicht berufen: Als bayerische­r Finanzmini­ster von 2008 bis 2011 war er Chef der Steuerverw­altung im Freistaat.

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