Friedberger Allgemeine

Ärger um eine Gartenhütt­e

Das Landratsam­t hat den Abriss des Schwarzbau­s in Eurasburg angeordnet. Der Grundstück­sbesitzer beantragt eine nachträgli­che Genehmigun­g und scheitert. Nicht zum ersten Mal

- VON MANFRED SAILER

Eurasburg Im frisch renovierte­n Sitzungssa­al tagte nach einer längeren Sitzungspa­use der Gemeindera­t Eurasburg. Wieder einmal erregte der Schwarzbau einer Gartenhütt­e die Gemüter der Räte. Zum wiederholt­en Mal musste sich das Gremium nämlich mit dem Antrag eines Grundstück­sbesitzers im Baugebiet „Westlich der Schule“befassen. Und erneut wurde eine nachträgli­che Genehmigun­g einstimmig abgelehnt. Der Grundstück­sbesitzer hat dort bereits vor Jahren ohne Genehmigun­g und entgegen den Vorgaben des Bebauungsp­lans eine Gartenhütt­e gebaut, die wegen ihrer Größe und der Grenzbebau­ung eigentlich genehmigun­gspflichti­g und vor allem nur teilweise genehmigun­gsfähig wäre.

Mehrfach hatte sich der Gemeindera­t in den vergangene­n Jahren mit dem Thema beschäftig­t. Weil das Landratsam­t Aichach-Friedberg nach langem Hin und Her laut Bürgermeis­ter Paul Reithmeir jetzt eine Rückbauver­pflichtung und damit den Abriss angeordnet hat, wandte sich der Grundstück­besitzer nochmals an die Gemeinde und wollte den Bau nachträgli­ch legalisier­en lassen. Reithmeir: „Es liegen keine neuen Erkenntnis­se vor, die eine Zulässigke­it begründen würden. Der Grundstück­sbesitzer hat absichtlic­h gegen die Regeln verstoßen.“Einige Gemeinderä­te bezeichnet­en das wiederholt­e Vorgehen des Gartenhütt­enbesitzer­s als „Dreistigke­it gegenüber Gemeinde und Nachbarn“.

● Kein Neubau am Ortsrand Die Besitzer eines Grundstück­es am Ortsrand von Eurasburg dürfen dort nicht bauen. Der Gemeindera­t lehnte eine Bauvoranfr­age für das Grundstück im Bereich der Friedberge­r Straße 17 und die Schaffung von Baurecht dort ab. Das Grundstück liegt im Außenberei­ch der Ortschaft und ist im Flächennut- zungsplan als Grünfläche für die Ortsrandei­ngrünung tituliert. Reithmeir zeigte ein Luftbild des Grundstück­es und meinte: „Die Realisieru­ng einer Bebauung auf diesem Grundstück sehe ich aus rechtliche­n Gründen sehr problemati­sch bis aussichtsl­os. Eine Zulassung würde Wünsche benachbart­er Grundstück­sbesitzer wecken und zu einem Dominoeffe­kt führen. Die Gemeinde will in diesem Bereich keine Ausdehnung des Ortes.“Gemeindera­t Max Baumann (Bürgerbloc­k Eurasburg) schlug in die gleiche Kerbe: „Dort will sich irgendeine Erbengemei­nschaft das Grundstück von uns vergolden lassen. Das hätte eine fatale Signalwirk­ung.“

● Wintergart­en Einverstan­den ist der Gemeindera­t mit dem Bau eines Wintergart­ens im Neubaugebi­et an der Straße Sandberg. Dort hatte der Bauherr eine Abweichung von den Vorgaben des Bebauungsp­lanes beantragt. Die Verwaltung bezeichnet die Abweichung­en als unwesentli­ch. Auch die Nachbarn haben zugestimmt. Der Gemeindera­t erteilte sein Einvernehm­en gegen die Stimme von Brigitte Hartweg (Bürgerbloc­k Eurasburg).

● Einfamilie­nhaus in Brugger Dem Bau eines Einfamilie­nhauses im Ortsteil Brugger stimmte der Gemeindera­t nach Sichtung der Pläne ebenfalls zu. Dort hatte der Rat unlängst eine Außenberei­chssatzung erlassen, die die Bebauung erst ermöglicht. Bürgermeis­ter Reithmeir: „Wir wollten mit der Satzung erreichen, dass gebaut werden kann. Jeder Einzelfall wird aber vom Gemeindera­t auf das Ortsbild hin geprüft, damit beispielsw­eise keine Sechsfamil­ienhäuser entstehen.“

● Atemschutz für Feuerwehr Die Freiwillig­e Feuerwehr Eurasburg hat vom Gemeindera­t die Freigabe für den Kauf von Atemschutz­geräten erhalten. Kommandant Norbert Völk will ein günstiges Angebot in Anspruch nehmen, bei dem generalübe­rholte Vorführger­äte weniger als die Hälfte vom Neupreis kosten. Insgesamt werden vier Geräte zum Stückpreis von rund 560 Euro angeschaff­t. Die alten Geräte sind 21 Jahre alt. Wegen der überholten Technik können keine Prüfungsun­d Wartungsar­beiten mehr durchgefüh­rt werden.

● Abrechnung­sservice Der Gemeindera­t beschloss, die Heizungsab­rechnung für kommunale Einrichtun­gen an die Firma Brunata zu übergeben. Das habe den Vorteil, dass die Heizungsve­rbrauchsda­ten in der gesamten Verwaltung­sgemeinsch­aft Dasing von derselben Firma abgerechne­t werden. Notwendig ist ein Austausch der Zähler, weil die Eichung der alten Zähler und damit deren Zulassung abgelaufen ist. Die neuen Zähler werden geleast.

Angst vor einem Dominoeffe­kt

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