Ärger um eine Gartenhütte
Das Landratsamt hat den Abriss des Schwarzbaus in Eurasburg angeordnet. Der Grundstücksbesitzer beantragt eine nachträgliche Genehmigung und scheitert. Nicht zum ersten Mal
Eurasburg Im frisch renovierten Sitzungssaal tagte nach einer längeren Sitzungspause der Gemeinderat Eurasburg. Wieder einmal erregte der Schwarzbau einer Gartenhütte die Gemüter der Räte. Zum wiederholten Mal musste sich das Gremium nämlich mit dem Antrag eines Grundstücksbesitzers im Baugebiet „Westlich der Schule“befassen. Und erneut wurde eine nachträgliche Genehmigung einstimmig abgelehnt. Der Grundstücksbesitzer hat dort bereits vor Jahren ohne Genehmigung und entgegen den Vorgaben des Bebauungsplans eine Gartenhütte gebaut, die wegen ihrer Größe und der Grenzbebauung eigentlich genehmigungspflichtig und vor allem nur teilweise genehmigungsfähig wäre.
Mehrfach hatte sich der Gemeinderat in den vergangenen Jahren mit dem Thema beschäftigt. Weil das Landratsamt Aichach-Friedberg nach langem Hin und Her laut Bürgermeister Paul Reithmeir jetzt eine Rückbauverpflichtung und damit den Abriss angeordnet hat, wandte sich der Grundstückbesitzer nochmals an die Gemeinde und wollte den Bau nachträglich legalisieren lassen. Reithmeir: „Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Zulässigkeit begründen würden. Der Grundstücksbesitzer hat absichtlich gegen die Regeln verstoßen.“Einige Gemeinderäte bezeichneten das wiederholte Vorgehen des Gartenhüttenbesitzers als „Dreistigkeit gegenüber Gemeinde und Nachbarn“.
● Kein Neubau am Ortsrand Die Besitzer eines Grundstückes am Ortsrand von Eurasburg dürfen dort nicht bauen. Der Gemeinderat lehnte eine Bauvoranfrage für das Grundstück im Bereich der Friedberger Straße 17 und die Schaffung von Baurecht dort ab. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Ortschaft und ist im Flächennut- zungsplan als Grünfläche für die Ortsrandeingrünung tituliert. Reithmeir zeigte ein Luftbild des Grundstückes und meinte: „Die Realisierung einer Bebauung auf diesem Grundstück sehe ich aus rechtlichen Gründen sehr problematisch bis aussichtslos. Eine Zulassung würde Wünsche benachbarter Grundstücksbesitzer wecken und zu einem Dominoeffekt führen. Die Gemeinde will in diesem Bereich keine Ausdehnung des Ortes.“Gemeinderat Max Baumann (Bürgerblock Eurasburg) schlug in die gleiche Kerbe: „Dort will sich irgendeine Erbengemeinschaft das Grundstück von uns vergolden lassen. Das hätte eine fatale Signalwirkung.“
● Wintergarten Einverstanden ist der Gemeinderat mit dem Bau eines Wintergartens im Neubaugebiet an der Straße Sandberg. Dort hatte der Bauherr eine Abweichung von den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt. Die Verwaltung bezeichnet die Abweichungen als unwesentlich. Auch die Nachbarn haben zugestimmt. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen gegen die Stimme von Brigitte Hartweg (Bürgerblock Eurasburg).
● Einfamilienhaus in Brugger Dem Bau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Brugger stimmte der Gemeinderat nach Sichtung der Pläne ebenfalls zu. Dort hatte der Rat unlängst eine Außenbereichssatzung erlassen, die die Bebauung erst ermöglicht. Bürgermeister Reithmeir: „Wir wollten mit der Satzung erreichen, dass gebaut werden kann. Jeder Einzelfall wird aber vom Gemeinderat auf das Ortsbild hin geprüft, damit beispielsweise keine Sechsfamilienhäuser entstehen.“
● Atemschutz für Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Eurasburg hat vom Gemeinderat die Freigabe für den Kauf von Atemschutzgeräten erhalten. Kommandant Norbert Völk will ein günstiges Angebot in Anspruch nehmen, bei dem generalüberholte Vorführgeräte weniger als die Hälfte vom Neupreis kosten. Insgesamt werden vier Geräte zum Stückpreis von rund 560 Euro angeschafft. Die alten Geräte sind 21 Jahre alt. Wegen der überholten Technik können keine Prüfungsund Wartungsarbeiten mehr durchgeführt werden.
● Abrechnungsservice Der Gemeinderat beschloss, die Heizungsabrechnung für kommunale Einrichtungen an die Firma Brunata zu übergeben. Das habe den Vorteil, dass die Heizungsverbrauchsdaten in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Dasing von derselben Firma abgerechnet werden. Notwendig ist ein Austausch der Zähler, weil die Eichung der alten Zähler und damit deren Zulassung abgelaufen ist. Die neuen Zähler werden geleast.
Angst vor einem Dominoeffekt