Mietkosten: Stadt scheitert wieder mit ihrem Zuschuss
Im Dezember hat das Landessozialgericht den Augsburger Mietzuschuss für ungültig erklärt. Auch der neue Wert ist vor Gericht bereits durchgefallen. Sozialreferent Stefan Kiefer sagt, warum die Berechnung so schwer ist
Im vergangenen Dezember erklärte das Landessozialgericht den Mietzuschuss, den die Stadt Augsburg bis Ende Juli 2017 an Hartz-IVEmpfänger gezahlt hatte, für nicht zulässig. Der Grund: Der Zuschuss war zu gering.
Seit Anfang August des vergangenen Jahres galt eine neu berechnete Angemessenheitsgrenze. Doch auch dieser Wert, den Sachverständige einer Groß-Kanzlei für Augsburg berechneten, war bereits Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren und kann vor Gericht erneut nicht gehalten werden, so Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD). Wobei dieses Problem vor allem die Einpersonenhaushalte betrifft. Demnach lag die Augsburger Handhabung in den vergangenen Monaten nur bei den Einpersonenhaushalten unter den nun ersatzweise anzuwendenden Sätzen (Wohngeld plus zehn Prozent). Kiefer wird seinen Stadtratskollegen bei der kommenden Stadtratssitzung am Dienstag über den derzeitigen Sachstand berichten und auch erklären, wie es zu diesem offensichtlichen Rechenproblem kommt.
Das Jobcenter und das Sozialamt müssen grundsätzlich nur die „angemessenen Kosten der Unterkunft“für ihre Klienten übernehmen. Die angemessenen Kosten sind allerdings in jeder Kommune verschieden – der Mietkostenzuschuss ist in München beispielsweise höher als in Augsburg. Die Angemessenheitsgrenze wird oft von Spezialisten berechnet. „Diese Vorgaben sind derart komplex, dass es selbst für größere Kommunen in der Regel nicht zu leisten ist, diese Konzepte selbst zu erstellen, ohne die Unterstützung spezialisierter Fachinstitute in Anspruch zu nehmen“, so Sozialbürgermeister Kiefer. Doch selbst beim Heranziehen eines Spezialisten gibt es für die Kommune keine Rechtssicherheit, wie die Stadt erneut feststellen muss. Für die Angemessenheitsgrenze für den Zeitraum vor dem 1. August 2017 wurden Daten des Augsburger Wohnungsmarktes aus dem Jahr 2013 verwendet. Das Gericht bemängelte im Dezember, dass diese Daten nicht repräsentativ seien. „Zwar hat das Jobcenter eine Datenbasis von zehn Prozent des regionalen Wohnungsbestands für die Ermittlung der angemessenen Mietwerte herangezogen“, hieß es in dem Urteil. Doch der ausgewählte Wohnungsbestand von 16 765 Wohnungen habe sich zu 95 Prozent aus Wohnungen von Wohnungsunternehmen und lediglich zu fünf Prozent aus Daten anderer Mietwohnungen zusammengesetzt. Diese Datenbasis bilde nicht die Realität der aktuellen Situation bei Neuanmietungen in der Stadt Augsburg ab, beschied das Landessozialgericht.
Zur Erhebung der neuen Grenze, die seit Anfang August 2017 gilt, konnte zwar diesmal ein qualifizierter Mietspiegel zugrundegelegt werden, doch kann nun auch an dieser Neufestsetzung nicht festgehalten werden. Kiefer hat nach seinen Angaben reagiert. „Seitens der Verwaltung wurde zudem zur Problematik auch eine Stellungnahme des Städtetags erbeten.“Daneben werde im interkommunalen Austausch versucht, ein möglichst rechtssicheres Referenzkonzept herauszufinden. Kiefer: „Bis dahin wird man sich – jedenfalls zunächst – an der durch die Rechtsprechung als hilfsweiser Obergrenze bestimmten Wohngeldobergrenze nebst Sicherheitszuschlag orientieren.“Das wird im Einzelfall zu höheren Zuschüssen führen – das wirkt sich allerdings nur noch bei Einpersonenhaushalten aus. Mehrkosten seien so schwer einschätzbar, so Kiefer, aber überschaubar.
Wie viel Geld aufgrund der Fehlberechnung bislang an Leistungsempfänger von Jobcenter und Sozialamt nachbezahlt werden musste, konnte bislang nicht ermittelt werden.