Streit um Besuch von Kaminkehrer hält an
Frau klagt in Augsburg gegen Bescheid zur Feuerstättenschau und ein Zwangsgeld
Augsburg/Aichach Klein beigeben will eine 44-jährige Aichacherin auf keinen Fall. Das bewies sie erneut vor der fünften Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts (VG). Wie berichtet, hatte sie sich geweigert, dem Bezirkskaminkehrermeister die Tür für die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau zu öffnen. Die Klage der Aichacherin gegen den Freistaat Bayern, nachdem das Landratsamt dem Fachmann eine Betretungserlaubnis ausgestellt hatte, hatte die fünfte Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts abgelehnt. Nun reichte die 44-Jährige erneut Klage gegen den Freistaat ein: Weil das Landratsamt ihr ein Zwangsgeld von 250 Euro in Rechnung gestellt hatte.
Die Aichacherin weigerte sich über Jahre hinweg beharrlich, dem Kaminkehrer die Tür zu öffnen. Zuletzt hatte bei ihr im Mai 2013 die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau stattgefunden. Schließlich ordnete das Landratsamt an, dass die Inspektion durch den Bezirkskaminkehrermeister bis März 2017 stattfinden muss. Dagegen klagte die 44-Jährige damals. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und das Landratsamt drohte der Aichacherin mit Zwangsgeld, sollte der Kaminkehrer die Inspektion nicht bis zu einem bestimmten Datum durchgeführt haben. Den Eilantrag der Aichacherin dagegen lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Darüber war die 44-Jährige so verärgert, dass sie Vertretern des Landratsamtes, Richtern am Verwaltungsgericht Augsburg und Schöffen am Gericht Vorwürfe machte, die von Hausfriedensbruch bis hin zum bandenmäßigen Betrug reichten. Die Folge war ein Strafbefehl über 4200 Euro wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede. Dagegen legte die Aichacherin Einspruch ein. Amtsrichter Walter Hell verurteilte sie Anfang des Jahres deswegen, machte in seiner Erklärung aber deutlich, dass sie das Recht habe, gegen staatliche Akte vorzugehen. Die Aichacherin habe jedoch bei ihrer Anzeige alle möglichen Menschen in einen Topf geworfen. „Sie bezichtigen die Menschen Straftaten, die sie ganz offensichtlich nicht begangen haben“, sagte Hell. Dagegen werde das Gericht vorgehen, betonte er. Inzwischen hat die Feuerstättenschau stattgefunden und die 44-Jährige hat einen neuen Feuerstättenbescheid mit Terminen bekommen. Aus Sicht der Aichacherin ist dieser nicht rechtens. „Ich möchte wissen, ob ich hier verschaukelt werde“, sagte sie zu Ingrid Linder, Vorsitzende der fünften Kammer am Verwaltungsgericht. Nach Meinung der Aichacherin müssen der Bescheid und die inzwischen durchgeführte Feuerstättenschau rechtlich gültig sein. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei dem neuen Bescheid um „willkürlich angesetzte“Termine ohne rechtliche Grundlage.
Sie beantragte, das Verwaltungsgericht solle feststellen, ob der Bescheid vom Dezember 2017 über die zwischenzeitlich durchgeführte Feuerstättenschau rechtswidrig war. Ebenso wie das Zwangsgeld, das sie inzwischen bezahlt hat. Die Aichacherin: „Ich weise darauf hin, dass ich das nur unter Druck gezahlt habe.“Die Vertreter des Landratsamtes beantragten, die Klage abzuweisen. Das Gericht wird beiden Parteien seine Entscheidung in einigen Tagen mitteilen.