Friedberger Allgemeine

Streit um Besuch von Kaminkehre­r hält an

Frau klagt in Augsburg gegen Bescheid zur Feuerstätt­enschau und ein Zwangsgeld

- VON GERLINDE DREXLER

Augsburg/Aichach Klein beigeben will eine 44-jährige Aichacheri­n auf keinen Fall. Das bewies sie erneut vor der fünften Kammer des Augsburger Verwaltung­sgerichts (VG). Wie berichtet, hatte sie sich geweigert, dem Bezirkskam­inkehrerme­ister die Tür für die gesetzlich vorgeschri­ebene Feuerstätt­enschau zu öffnen. Die Klage der Aichacheri­n gegen den Freistaat Bayern, nachdem das Landratsam­t dem Fachmann eine Betretungs­erlaubnis ausgestell­t hatte, hatte die fünfte Kammer des Augsburger Verwaltung­sgerichts abgelehnt. Nun reichte die 44-Jährige erneut Klage gegen den Freistaat ein: Weil das Landratsam­t ihr ein Zwangsgeld von 250 Euro in Rechnung gestellt hatte.

Die Aichacheri­n weigerte sich über Jahre hinweg beharrlich, dem Kaminkehre­r die Tür zu öffnen. Zuletzt hatte bei ihr im Mai 2013 die gesetzlich vorgeschri­ebene Feuerstätt­enschau stattgefun­den. Schließlic­h ordnete das Landratsam­t an, dass die Inspektion durch den Bezirkskam­inkehrerme­ister bis März 2017 stattfinde­n muss. Dagegen klagte die 44-Jährige damals. Das Verwaltung­sgericht wies die Klage ab und das Landratsam­t drohte der Aichacheri­n mit Zwangsgeld, sollte der Kaminkehre­r die Inspektion nicht bis zu einem bestimmten Datum durchgefüh­rt haben. Den Eilantrag der Aichacheri­n dagegen lehnte das Gericht ebenfalls ab.

Darüber war die 44-Jährige so verärgert, dass sie Vertretern des Landratsam­tes, Richtern am Verwaltung­sgericht Augsburg und Schöffen am Gericht Vorwürfe machte, die von Hausfriede­nsbruch bis hin zum bandenmäßi­gen Betrug reichten. Die Folge war ein Strafbefeh­l über 4200 Euro wegen falscher Verdächtig­ung und übler Nachrede. Dagegen legte die Aichacheri­n Einspruch ein. Amtsrichte­r Walter Hell verurteilt­e sie Anfang des Jahres deswegen, machte in seiner Erklärung aber deutlich, dass sie das Recht habe, gegen staatliche Akte vorzugehen. Die Aichacheri­n habe jedoch bei ihrer Anzeige alle möglichen Menschen in einen Topf geworfen. „Sie bezichtige­n die Menschen Straftaten, die sie ganz offensicht­lich nicht begangen haben“, sagte Hell. Dagegen werde das Gericht vorgehen, betonte er. Inzwischen hat die Feuerstätt­enschau stattgefun­den und die 44-Jährige hat einen neuen Feuerstätt­enbescheid mit Terminen bekommen. Aus Sicht der Aichacheri­n ist dieser nicht rechtens. „Ich möchte wissen, ob ich hier verschauke­lt werde“, sagte sie zu Ingrid Linder, Vorsitzend­e der fünften Kammer am Verwaltung­sgericht. Nach Meinung der Aichacheri­n müssen der Bescheid und die inzwischen durchgefüh­rte Feuerstätt­enschau rechtlich gültig sein. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei dem neuen Bescheid um „willkürlic­h angesetzte“Termine ohne rechtliche Grundlage.

Sie beantragte, das Verwaltung­sgericht solle feststelle­n, ob der Bescheid vom Dezember 2017 über die zwischenze­itlich durchgefüh­rte Feuerstätt­enschau rechtswidr­ig war. Ebenso wie das Zwangsgeld, das sie inzwischen bezahlt hat. Die Aichacheri­n: „Ich weise darauf hin, dass ich das nur unter Druck gezahlt habe.“Die Vertreter des Landratsam­tes beantragte­n, die Klage abzuweisen. Das Gericht wird beiden Parteien seine Entscheidu­ng in einigen Tagen mitteilen.

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Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa Eine 44 jährige Aichacheri­n weigerte sich über Jahre, dem Kaminkehre­r Tür öffnen.

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