Nicht Schulart ist überholt, sondern Betrachtungsweise
Zum Artikel „Verletzt eine Förderschule Menschenrecht?“vom 24. April:
Es gibt in Bayern keine Förderschulpflicht. Das heißt, die Entscheidung über den Besuch einer Förderschule liegt immer bei den Eltern.
Als Lehrer und Verantwortlicher für alle Neuaufnahmen am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Dillingen kann ich im Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre – und dies entspricht in etwa dem Zeitraum, in dem das Thema der Inklusion mehr Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung gefunden hat – feststellen, dass eine Trendwende hinsichtlich des Personenkreises stattgefunden hat, der sich hilfesuchend an uns wendet. Vor zehn Jahren war es noch üblich, dass sich Grund- und Mittelschulen in schriftlicher Form an uns wandten, um eine sogenannte Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs anzufordern. Somit wurden die Schulen und nicht die Eltern aktiv. Heute ist es inzwischen in fast 100 Prozent der Neuaufnahmen so, dass sich Eltern in großer Not an uns wenden und wissen wollen, was sie tun müssten, um ihr Kind bei uns im Förderzentrum anzumelden.
Viele Eltern erleben es als eine große Erleichterung, wenn der Druck, dem ihr Kind aus unterschiedlichsten Gründen ausgesetzt war, wegfällt und Kinder und auch die Eltern wieder aufatmen können. Dies wird uns ausdrücklich von vielen Eltern immer wieder bestätigt.
Erfreulicherweise haben gerade in Bayern auch viele Parteikollegen von Magdalena Federlin erkannt, dass hier mit den sonderpädagogischen Einrichtungen Kompetenzzentren entstanden sind, die mit sehr engagierten Mitarbeitern zum Wohl von vielen Kindern und deren Eltern arbeiten.
Überholt, wie Federlin sagt, ist demnach nicht diese Schulart, sondern bestenfalls die pauschalierende und eindimensionale Betrachtungsweise der Kreisrätin.
Michael Christoph, Weichenberg
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