Friedberger Allgemeine

Nagl will vom Rat wissen, was er unterschre­iben darf

Dasinger Bürgermeis­ter sieht sich seit dem Ärger um die Vergabe von Bauplätzen von der politische­n Konkurrenz unter Generalver­dacht gestellt. Er will Verwaltung­svorgänge mit „persönlich­er Beteiligun­g“ein für alle Mal klären lassen

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN

Dasing Erich Nagl ist hörbar angefresse­n und er will es schwarz auf weiß bekommen: „Ich will ein für alle Mal geklärt haben, wie ich es richtig machen soll.“Der Dasinger Bürgermeis­ter hat für die Gemeindera­tssitzung am heutigen Dienstagab­end sozusagen einen Antrag in eigener Sache auf die öffentlich­e Tagesordnu­ng setzen lassen. Die Formulieru­ng ist sperrig: „Persönlich­e Beteiligun­g bei Handlungen der Bürgermeis­ter, weiteres Vorgehen und eventuell Beschlussf­assung.“Damit reagiere er auf Vorhaltung­en und Unterstell­ungen seit geraumer Zeit gegen seine Person im Rat, so Nagl auf Anfrage unserer Zeitung: „Immer wieder geht es um meine persönlich­e Beteiligun­g an verschiede­nen Verwaltung­svorgängen.“

Konkret geht es ihm um die Behandlung von Gebühren- oder zum Beispiel Grundsteue­rbescheide­n durch die Kommune. Da er und die beiden weiteren Bürgermeis­ter ja in der Gemeinde wohnen, ist es unvermeidl­ich, dass er und seine Stellvertr­eter auch solche Bescheide zugestellt bekommen. Und Bescheide müssen vom Bürgermeis­ter oder Stellvertr­eter per Unterschri­ft auf den Weg gebracht werden. Auch das Gehalt des Bürgermeis­ters, in der Höhe für einen Wahlbeamte­n per Gesetz festgelegt, fließt zum Beispiel erst auf sein Konto, wenn er die monatliche­n Gehalts- und Lohnabrech­nungen der Gemeinde unterschri­eben hat. Das ist aber natürlich keine Dasinger Besonderhe­it, sondern generell in Kommunen und anderen vergleichb­aren öffentlich­en Gremien der Fall und ergibt sich aus dem Amt und den Aufgaben. Ein gewählter Bürgermeis­ter ist als Teil des Gemeindera­ts (Legislativ­e) an Beschlüsse­n beteiligt. Als Chef der Verwaltung (Exekutive) ist er gleichzeit­ig auch für die Umsetzung dieser Beschlüsse und den laufenden Geschäftsb­etrieb seiner Kommune verantwort­lich. Zwangsläuf­ig betreffen seine Amtshandlu­ngen auch ihn selbst als Einwohner oder als Grundstück­seigentüme­r.

Während in anderen Gemeinden dieses „Problem“keins ist beziehungs­weise nur eins für verwaltung­sjuristisc­he „Feinschmec­ker“, sieht sich Nagl im Dasinger Gemeindera­t nach eigenen Angaben seit einem guten Jahr mit Diskussion­en und Vorwürfen über seine persönlich­e Beteiligun­g konfrontie­rt: Und zwar, wenn bei einem Packen an Bescheiden auf einem „der Name Nagl draufsteht“. Theoretisc­h müssten dann die Bürgermeis­ter immer stellvertr­etend für die jeweils anderen auch bei Routinebes­cheiden unterzeich­nen. Nagl findet das „lächerlich“. Als Eigentümer einer Daimler-Aktie könne er dann beispielsw­eise auch im Auftrag der Gemeinde kein Kommunalfa­hrzeug von Daimler-Benz für den Bauhof mehr kaufen. Denn indirekt profitiere er ja da dann als Privatpers­on, wenn Daimler mehr Umsatz mache, treibt Nagl einen Vergleich auf die Spitze.

Hintergrun­d der ganz offensicht­lich angespannt­en Stimmung im Dasinger Gemeindera­t ist die Zerreißpro­be vor einem Jahr zum Vergabever­fahren von Grundstück­en nach dem Einheimisc­henmodell am Römerweg und in Laimering-West (wir berichtete­n mehrmals). Der Rat stoppte zunächst die Vergabe wegen Verfahrens­fehlern und zog sie dann erst nach wochenlang­en Vermittlun­gen, Streit und Korrekture­n durch. Auf 45 der 48 eingereich­ten Bewerbunge­n hatten die Eingangsst­empel gefehlt und eine Änderung der Vergaberic­htlinien wurde zu spät öffentlich bekannt gegeben. In der Kritik von CSU und Aktiven Bürgern stand insbesonde­re die persönlich­e Beteiligun­g von Bürgermeis­ter Nagl (Freie Wähler) am Vergabever­fahren. Er hatte die Liste für die Bepunktung von Ehrenämter­n erstellt, obwohl sich ein Familienan­gehöriger Nagls für ein Grundstück beworben hatte. Um jeden Verdacht auf Einflussna­hme zu vermeiden, hätte Nagl keine Amtshandlu­ng, die die Vergabe betrifft, tätigen dürfen, so die Kritik.

Nagl wies die Vorwürfe von sich. „Es sind Fehler im Verfahren passiert, aber ich habe mir persönlich nichts vorzuwerfe­n“, erklärte er damals. Der Gemeindera­t habe von seiner Beteiligun­g gewusst. Er selbst habe keinen Einfluss auf die Bewertung genommen. Rückendeck­ung bekam Nagl von seiner Fraktion: Der Bürgermeis­ter sei öffentlich vorgeführt worden. Das sei mehr als nur unfair gewesen. Nagl ist seit 2008 im Amt. Er könnte 2020 noch mal antreten. Tut er es nach den aktuellen Erfahrunge­n? Nagl: „Gute Frage, falscher Zeitpunkt.“

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Erich Nagl

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