Der Videobeweis für das Auto
Aufnahmen von Minikamera wurden vor Gericht zugelassen
Augsburg In letzter Zeit hat es in der Bundesliga immer wieder große Aufregung um den Videobeweis gegeben. Was unter Fußballfans nach wie vor heiß umstritten ist, bekommt nun auch im Straßenverkehr teilweise grünes Licht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, Aufnahmen von sogenannten Dashcams können bei Unfällen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Die kleinen Videokameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos befestigt werden, werden immer beliebter. Viele Autofahrer erhoffen sich von ihnen eine schnelle und sichere Aufklärung von Unfällen.
Doch ganz so einfach ist das mit dem Videobeweis auf der Straße nicht. Denn das ununterbrochene Filmen des Verkehrs bleibt trotz der vorliegenden Zulassung der Bilder als Beweismittel grundsätzlich verboten. Es verstoße gegen den Datenschutz, entschieden die Richter. Die Kamera nehme oft auch persönliche Daten auf wie Nummernschilder oder Gesichter. Nur wenn die Aufklärung eines Unfalls wichtiger ist als der Datenschutz, gelten die Bilder als Beweis. Ob die Aufnahmen genutzt werden dürfen, müsse je nach Fall abgewogen werden (VI ZR 233/17), urteilten die Karlsruher Richter. Im vorliegenden Fall, der Revision eines Autofahrers aus SachsenAnhalt, war die Sachlage vergleichsweise klar. Der Unfallbeteiligte musste ohnehin Angaben zu seiner Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen. Und seine Kamera hatte nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die ohnehin für jedermann wahrnehmbar waren. Versicherer und Branchenverbände bemängeln an dem Urteil, dass die Situation für Autofahrer damit wieder nicht eindeutig geregelt ist.