Paar nimmt Frau auf – die bestiehlt sie
28-Jährige nutzt das Vertrauen ihrer Gastgeber aus. Sie erbeutet Schmuck und Geld
Aichach Damit eine 28-Jährige nicht auf der Straße steht, bot ein Ehepaar aus dem Landkreis ihr Unterschlupf. Eine Freundschaftsgeste, die die junge Frau ihnen schlecht dankte: Sie stahl dem Paar Schmuck und Geld im Wert von rund 6000 Euro. Gegen einen Strafbefehl über 3900 Euro wegen Diebstahls erhob sie Einspruch, beschränkte den aber auf die Höhe der Strafe.
Eheringe, Zahngold, Silbermünzen, Goldbarren, 200 Euro Bargeld und Uhren ließ die 28-Jährige bei dem Paar während der vier Monate, die sie 2016 dort lebte, mitgehen. Kennengelernt hatten sich alle drei über das Internet. Als die Angeklagte Probleme mit ihren Eltern bekam, bei denen sie damals lebte, bot das Paar seine Hilfe an. Die 28-Jährige konnte mietfrei einziehen. Als sie den Schmuck und das Bargeld sah, habe sie zugegriffen, sagte die Angeklagte vor Gericht. „Ich weiß, dass es falsch ist, und es tut mir auch leid“, sagte sie zu Richter Walter Hell. Den Schmuck versetzte sie bei einem Schmuckhändler. 4000 Euro habe sie dafür bekommen.
Davon zahlte sie auch mal die Einkäufe des Paares oder machte mit ihnen einen Ausflug. Aus Sicht der Angeklagten bedeutete das ein Stück weit: „Sie haben auch bei mir mitgelebt.“Vor Gericht schränkte sie ein: „Sie wussten aber nicht, dass es von ihrem Geld bezahlt wird.“Aufgefallen war der Diebstahl dem Paar erst, als der 38-Jährige an seine Geldkassette ging und feststellte, dass sie leer war. Die beiden entdeckten dann, dass auch Schmuck fehlte. Darauf angesprochen, sagte die Angeklagte, sie habe die Sachen zum Schätzen gegeben. Trotz mehrmaliger Nachfragen brachte sie den Schmuck nicht zurück, brach irgendwann sogar den Kontakt ab. Erst dann ging das Paar zum Anwalt und erstattete Anzeige.
Mit dem Paar hat sich die arbeitslose 28-Jährige inzwischen darauf geeinigt, dass sie 4700 Euro in monatlichen Raten in Höhe von 150 Euro zurückzahlen wird. Das rechnete ihr Staatsanwalt Martin Neumann positiv an. Ebenso wie ihr Geständnis und die psychische Erkrankung, unter der sie leidet. Zu ihren Lasten wertete der Staatsanwalt, dass es sich bei dem Schmuck um einen erheblichen Wert handelte und die Sachen nach dem Versetzen unwiederbringlich verloren sind.
Vor allem aber handle es sich um einen massiven Vertrauensbruch an Menschen, die ihr in ihrer Not helfen wollten, betonte Neumann. Verteidiger Clemens Sandmeier bat das Gericht, der Angeklagten, die im Gesundheitsbereich wieder arbeiten möchte, keine Steine in den Weg zu legen. Er plädierte dafür, die Geldstrafe auf höchstens 90 Tagessätze festzulegen. Damit bekäme die 28-Jährige keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Das griff Richter Walter Hell auf. Er verurteilte sie wegen Diebstahls zu 1350 Euro Strafe. Er habe gravierend zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie psychisch angeschlagen sei, sagte er.
Hell sprach von einem „Diebstahl der besonderen Art“, weil die 28Jährige sich bei Gegenständen bedienen konnte, die nicht besonders geschützt waren. Ein Vertrauensbruch, den das Paar, das sie beherbergt hatte, wohl am meisten schmerze, so Hell.
Die Angeklagte ist psychisch krank