Friedberger Allgemeine

Paar nimmt Frau auf – die bestiehlt sie

28-Jährige nutzt das Vertrauen ihrer Gastgeber aus. Sie erbeutet Schmuck und Geld

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Aichach Damit eine 28-Jährige nicht auf der Straße steht, bot ein Ehepaar aus dem Landkreis ihr Unterschlu­pf. Eine Freundscha­ftsgeste, die die junge Frau ihnen schlecht dankte: Sie stahl dem Paar Schmuck und Geld im Wert von rund 6000 Euro. Gegen einen Strafbefeh­l über 3900 Euro wegen Diebstahls erhob sie Einspruch, beschränkt­e den aber auf die Höhe der Strafe.

Eheringe, Zahngold, Silbermünz­en, Goldbarren, 200 Euro Bargeld und Uhren ließ die 28-Jährige bei dem Paar während der vier Monate, die sie 2016 dort lebte, mitgehen. Kennengele­rnt hatten sich alle drei über das Internet. Als die Angeklagte Probleme mit ihren Eltern bekam, bei denen sie damals lebte, bot das Paar seine Hilfe an. Die 28-Jährige konnte mietfrei einziehen. Als sie den Schmuck und das Bargeld sah, habe sie zugegriffe­n, sagte die Angeklagte vor Gericht. „Ich weiß, dass es falsch ist, und es tut mir auch leid“, sagte sie zu Richter Walter Hell. Den Schmuck versetzte sie bei einem Schmuckhän­dler. 4000 Euro habe sie dafür bekommen.

Davon zahlte sie auch mal die Einkäufe des Paares oder machte mit ihnen einen Ausflug. Aus Sicht der Angeklagte­n bedeutete das ein Stück weit: „Sie haben auch bei mir mitgelebt.“Vor Gericht schränkte sie ein: „Sie wussten aber nicht, dass es von ihrem Geld bezahlt wird.“Aufgefalle­n war der Diebstahl dem Paar erst, als der 38-Jährige an seine Geldkasset­te ging und feststellt­e, dass sie leer war. Die beiden entdeckten dann, dass auch Schmuck fehlte. Darauf angesproch­en, sagte die Angeklagte, sie habe die Sachen zum Schätzen gegeben. Trotz mehrmalige­r Nachfragen brachte sie den Schmuck nicht zurück, brach irgendwann sogar den Kontakt ab. Erst dann ging das Paar zum Anwalt und erstattete Anzeige.

Mit dem Paar hat sich die arbeitslos­e 28-Jährige inzwischen darauf geeinigt, dass sie 4700 Euro in monatliche­n Raten in Höhe von 150 Euro zurückzahl­en wird. Das rechnete ihr Staatsanwa­lt Martin Neumann positiv an. Ebenso wie ihr Geständnis und die psychische Erkrankung, unter der sie leidet. Zu ihren Lasten wertete der Staatsanwa­lt, dass es sich bei dem Schmuck um einen erhebliche­n Wert handelte und die Sachen nach dem Versetzen unwiederbr­inglich verloren sind.

Vor allem aber handle es sich um einen massiven Vertrauens­bruch an Menschen, die ihr in ihrer Not helfen wollten, betonte Neumann. Verteidige­r Clemens Sandmeier bat das Gericht, der Angeklagte­n, die im Gesundheit­sbereich wieder arbeiten möchte, keine Steine in den Weg zu legen. Er plädierte dafür, die Geldstrafe auf höchstens 90 Tagessätze festzulege­n. Damit bekäme die 28-Jährige keinen Eintrag ins Führungsze­ugnis.

Das griff Richter Walter Hell auf. Er verurteilt­e sie wegen Diebstahls zu 1350 Euro Strafe. Er habe gravierend zu ihren Gunsten berücksich­tigt, dass sie psychisch angeschlag­en sei, sagte er.

Hell sprach von einem „Diebstahl der besonderen Art“, weil die 28Jährige sich bei Gegenständ­en bedienen konnte, die nicht besonders geschützt waren. Ein Vertrauens­bruch, den das Paar, das sie beherbergt hatte, wohl am meisten schmerze, so Hell.

Die Angeklagte ist psychisch krank

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