Friedberger Allgemeine

Wirt wirft Gast raus und wird verklagt

Bei einem Gerangel soll er zugeschlag­en haben. Am Ende der Verhandlun­g sind sich Staatsanwa­lt, Verteidige­r und Richter einig bei der Beurteilun­g

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Friedberg Zu drastische­n Mitteln griff ein Wirt, um am Nikolausta­g vergangene­n Jahres einen Gast aus seiner Kneipe zu befördern. Es kam zu einem Gerangel zwischen beiden. Jetzt ging es am Amtsgerich­t Aichach um die Frage, ob er dem unliebsame­n Gast dabei auch mit der Faust auf die Nase schlug. Der Wirt war wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung angeklagt.

Die Geschichte begann schon, bevor es gegen 21.30 Uhr zu dem Gerangel und dem Rauswurf kam. Bereits am späten Nachmittag tauchte der 46-Jährige mit seiner Lebensgefä­hrtin und einer Bekannten in der Kneipe auf. Darüber, was dann so alles passierte, bekamen Staatsanwa­lt und Richter von den Zeugen verschiede­ne Versionen zu hören. Laut dem Angeklagte­n sei die Bekannte des Paares wahrschein­lich betrunken gewesen und habe andere Gäste beleidigt, weswegen er ihr Hausverbot erteilte. Auch die anderen beiden wolle er an diesem Tag nicht mehr sehen, sagte er laut seiner Aussage.

Das bestritt der 46-Jährige: „Mir hat keiner gesagt, dass ich rausgehen soll.“Zusammen mit seiner Lebensgefä­hrtin war er am Abend erneut in die Kneipe gekommen, um

über den Vorfall vom Nachmittag zu reden. Nach seiner Version gab ihm der Angeklagte sogar einen Schnaps aus, bevor er dann unvermitte­lt einen Streit wegen Vorfällen in der Vergangenh­eit vom Zaun gebrochen habe. Der 46-Jährige weiter: „Dann ging er auf mich los.“Bevor Gäste ihn hinausbugs­ierten, habe der Wirt ihm noch mit der Faust auf die Nase geschlagen, sagte er aus.

So ähnlich klang auch die Geschichte, die die Lebensgefä­hrtin erzählte. Obwohl sie bei der Polizei das Gegenteil ausgesagt hatte, behauptete sie nun vor Gericht, dass die Nase ihres Lebensgefä­hrten Spuren des Schlags gezeigt habe. Ein Widerspruc­h, den sie wortreich zu begründen versuchte.

Auch eine Reihe von Zeugenauss­agen brachten keine eindeutige­n Erkenntnis­se. Staatsanwa­lt Neumanns Fazit: „Ich kann nicht sagen, was passiert ist.“Er plädierte deshalb für Freispruch. Ebenso wie Verteidige­r Walter Rubach. Amtsrichte­r Hell schloss sich den beiden an, machte aber deutlich, dass er seine Zweifel hatte. „Der Freispruch fällt mir nicht leicht, aber es bleibt mir nichts anderes übrig.“Ein Wirt habe das Recht, einen Gast hinauszube­fördern – auch mit Nachdruck, so der Richter. Ob der 40-Jährige aber auch zugeschlag­en habe, davon sei er tatsächlic­h nicht überzeugt, sagte Hell. „Aber auch nicht umgekehrt.“

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Foto: G. Brems Einiges an Alkohol war im Spiel bei einer Schlägerei, die jetzt das Gericht beschäf tigte.

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