Wirt wirft Gast raus und wird verklagt
Bei einem Gerangel soll er zugeschlagen haben. Am Ende der Verhandlung sind sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter einig bei der Beurteilung
Aichach Friedberg Zu drastischen Mitteln griff ein Wirt, um am Nikolaustag vergangenen Jahres einen Gast aus seiner Kneipe zu befördern. Es kam zu einem Gerangel zwischen beiden. Jetzt ging es am Amtsgericht Aichach um die Frage, ob er dem unliebsamen Gast dabei auch mit der Faust auf die Nase schlug. Der Wirt war wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.
Die Geschichte begann schon, bevor es gegen 21.30 Uhr zu dem Gerangel und dem Rauswurf kam. Bereits am späten Nachmittag tauchte der 46-Jährige mit seiner Lebensgefährtin und einer Bekannten in der Kneipe auf. Darüber, was dann so alles passierte, bekamen Staatsanwalt und Richter von den Zeugen verschiedene Versionen zu hören. Laut dem Angeklagten sei die Bekannte des Paares wahrscheinlich betrunken gewesen und habe andere Gäste beleidigt, weswegen er ihr Hausverbot erteilte. Auch die anderen beiden wolle er an diesem Tag nicht mehr sehen, sagte er laut seiner Aussage.
Das bestritt der 46-Jährige: „Mir hat keiner gesagt, dass ich rausgehen soll.“Zusammen mit seiner Lebensgefährtin war er am Abend erneut in die Kneipe gekommen, um
über den Vorfall vom Nachmittag zu reden. Nach seiner Version gab ihm der Angeklagte sogar einen Schnaps aus, bevor er dann unvermittelt einen Streit wegen Vorfällen in der Vergangenheit vom Zaun gebrochen habe. Der 46-Jährige weiter: „Dann ging er auf mich los.“Bevor Gäste ihn hinausbugsierten, habe der Wirt ihm noch mit der Faust auf die Nase geschlagen, sagte er aus.
So ähnlich klang auch die Geschichte, die die Lebensgefährtin erzählte. Obwohl sie bei der Polizei das Gegenteil ausgesagt hatte, behauptete sie nun vor Gericht, dass die Nase ihres Lebensgefährten Spuren des Schlags gezeigt habe. Ein Widerspruch, den sie wortreich zu begründen versuchte.
Auch eine Reihe von Zeugenaussagen brachten keine eindeutigen Erkenntnisse. Staatsanwalt Neumanns Fazit: „Ich kann nicht sagen, was passiert ist.“Er plädierte deshalb für Freispruch. Ebenso wie Verteidiger Walter Rubach. Amtsrichter Hell schloss sich den beiden an, machte aber deutlich, dass er seine Zweifel hatte. „Der Freispruch fällt mir nicht leicht, aber es bleibt mir nichts anderes übrig.“Ein Wirt habe das Recht, einen Gast hinauszubefördern – auch mit Nachdruck, so der Richter. Ob der 40-Jährige aber auch zugeschlagen habe, davon sei er tatsächlich nicht überzeugt, sagte Hell. „Aber auch nicht umgekehrt.“