Friedberger Allgemeine

Wenn es zum Streit mit der Baufirma kommt

Den Betrieb zu verklagen kann sehr teuer werden. Oft bietet sich eine Schlichtun­g an, um das Problem zu lösen

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München Gerade erst fertig – doch schon hat das neue Haus Mängel: Die Türen schließen nicht richtig oder die Wände sind feucht. Bauherren bestehen in der Regel darauf, dass die Mängel beseitigt werden.

Doch was, wenn die bauausführ­ende Firma nicht auf die Beschwerde eingeht? Den Betrieb verklagen ist eine Möglichkei­t. Das Problem: Ein Gerichtsve­rfahren ist langwierig, teuer – und sein Ausgang ist ungewiss. Es gibt günstigere Alternativ­en. Anlaufstel­len für Verbrauche­r, die beim Bauen, Instandset­zen oder Renovieren eines Hauses in Konflikt mit dem Architekte­n oder einem Unternehme­n geraten, kann etwa die zuständige Handwerksk­ammer sein. „Alle Handwerksk­ammern im Bundesgebi­et haben die gesetzlich­e Aufgabe, vermitteln­d tätig zu werden, wenn es zu einem Streit zwischen einem Kunden und einem Handwerksb­etrieb kommt“, sagt Experte Manfred Steinritz. Ein Vermittlun­gsverfahre­n ist meist kostenlos. Um das Vermittlun­gsverfahre­n auf den Weg bringen zu können, benötigt die Handwerksk­ammer ein Schreiben, in dem der Verbrauche­r den strittigen Sachverhal­t präzise schildert. „Von Vorteil ist, wenn auch ein Vorschlag zur Problemlös­ung unterbreit­et wird“, erklärt Steinritz. Die Handwerksk­ammer schickt dann eine Kopie des Schreibens an den Betrieb, mit dem der Verbrauche­r im Clinch liegt, und bittet ihn um eine Stellungna­hme.

Allerdings ist es der Kammer nicht möglich, Druck auf den Betrieb auszuüben, falls dieser eine Vermittlun­g ablehnt. Mitunter bittet die Handwerksk­ammer auch Kunde und Betrieb an einen Tisch und versucht dann, gemeinsam mit allen zu einer Lösung zu kommen.

Ein Vermittlun­gsverfahre­n der Handwerksk­ammer bietet sich für Fälle an, bei denen der Streitwert unter 750 Euro liegt. Für Streitigke­iten in Bausachen mit einem höheren Streitwert gibt es an vielen Kammern Bauschlich­tungsstell­en. „Bei der Schlichtun­g kann es etwa um Abrechnung­sstreitigk­eiten, Planungsfe­hler oder Ausführung­sfehler gehen“, erläutert Steinritz. Die Streitbeil­egung kann zwischen Bauherren, Bauausführ­enden, Architekte­n oder Bauingenie­uren erfolgen. Für die Schlichtun­g bei der Handwerksk­ammer fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Die Schlichtun­g, die erst ab einem Streitwert zwischen 4000 und 5000 Euro empfohlen wird, wird von baurechtli­ch versierten Fachleuten durchgefüh­rt. „Sie ist damit eine gute Alternativ­e zu einem regulären Gerichtsve­rfahren“, sagt auch Verbrauche­rschützer Philipp Mahler.

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